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Update Verbraucherrecht: Neue Händlerpflichten in 2026

Jetzt noch anmelden zum ServiCon Webinar PLUS am 21. April 2026 um 10 Uhr!

16.04.2026

Ab Juni bzw. September 2026 kommen auf Händler neue Informationspflichten zu. EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel müssen Verbraucher künftig sichtbar über ihre Rechte aufklären. Zudem wird die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion im Onlinehandel verpflichtend. Informieren Sie sich und Ihre Anschlusshäuser jetzt mit dem ServiCon Webinar PLUS: Update Verbraucherrecht.

Durch das Änderungsgesetz zum Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht  hat der deutsche Gesetzgeber neue EU-Vorgaben für Verbraucherverträge umgesetzt. Ziel ist es, das Widerrufsrecht zu vereinfachen, Informationspflichten zu erweitern und digitale Vertragsabschlüsse verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Gewährleistungs- und Garantielabel

Verbraucher müssen zukünftig bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in Deutschland bei Neuprodukten 2 Jahre) informiert werden, die unabhängig von einer möglichen zusätzlichen Garantie des Herstellers gilt. Hintergrund ist die Pflicht des Händlers, im Rahmen der Mängelhaftung für die Freiheit von Sachmängeln in Bezug auf das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe einzustehen. Die Aufklärung des Verbrauchers zu bestehenden Gewährleistungsansprüchen hat ab September 2026 in Form eines standardisierten Labels zu erfolgen. Darüber hinaus müssen Händler ihre Käufer künftig über eine mögliche gewerbliche Haltbarkeitsgarantie in Kenntnis setzen. Auch dies hat über ein standardisiertes Label zu erfolgen. Beide Informationspflichten betreffen den stationären Handel und den Online-Handel.

E-Widerrufsfunktion

Zentrale Vorgabe ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion. Verbraucher sollen einen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Schließen Kunden Fernabsatzverträge über Produkte oder Dienstleistungen auf einer Website ab, müssen Unternehmen auf derselben Plattform demnach auch eine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages vorsehen. Die Widerrufsfunktion muss ständig verfügbar, hervorgehoben platziert sowie für den Verbraucher leicht zugänglich sein. Daher besteht Anpassungsbedarf für Betreiber von Online-Shops und Marktplätzen.

  • Was gibt es bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu beachten?
  • Wie kann eine technische Umsetzung erfolgen?
  • Welche Fragen sind noch offen?
  • Welche Konsequenzen drohen, wenn eine Umsetzung unterbleibt?

Das ServiCon Webinar PLUS:Update Verbraucherrecht liefert Antworten auf diese und weitere Fragen. Das Webinar findet am 21. April 2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Referent ist RA Andreas Grünstern von unserer Partnerkanzlei WGW Rechtsanwälte. RA Andreas Grünstern berät zahlreiche Verbundgruppen und Ihre Anschlusshäuser insbesondere bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.

Die Webinare richten sich an Sie als Verbundgruppenzentrale (z.B. Mitgliederberater-/betreuer), aber vor allem an Ihre Anschlusshäuser (dort die Inhaber oder zuständigen Mitarbeiter)

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