PSVaG-Mitgliederversammlung: MITTELSTANDSVERBUND vertritt mehr als 100 Verbundgruppen
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins hat Anfang Juli in Köln getagt. Für 2025 wird ein Beitragssatz unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille erwartet.
03.07.2025
Am 02.07.2025 fand die PSVaG-Mitgliederversammlung unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ingo Kramer statt. Mehr als 100 Einkaufs- und Verbundgruppen wurden dabei durch den MITTELSTANDSVERBUND vertreten. Der Vorstand richtete den Blick auf die Themen Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen sowie Mitwirkung des PSV aG in Insolvenzverfahren. Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat standen der Bericht über das Geschäftsjahr 2024, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.
Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzgeschehen und bei der Kapitalanlage
Im Vergleich zu 2024 liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit rund 17 % über dem Niveau des Vorjahres. Die betroffenen Mitgliedsunternehmen hatten allerdings durchschnittlich weniger Beschäftigte, so dass die Zahl der neu zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften gesunken ist. Sie liegt mit rund 20.800 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Einen Rückgang gab es auch beim Leistungsaufwand. Im Vergleich zum Vorjahr sank er um 4 %.
Die Kapitalanlagen des PSVaG konnten sich in einem herausfordernden Umfeld (insbesondere die Zollkonflikte) mit einer positiven Wertentwicklung bislang gut behaupten.
Möglicher Beitragssatz 2025
Der festzusetzende Beitragssatz für das Jahr 2025 wird neben dem Aufwand aus dem de n PSVaG betreffenden Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des laufenden Jahres auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt.
Im Jahresabschluss 2024 konnte eine im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 Mio. € geringere Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 327 Mio. € gebildet werde n.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird daher der im November 2025 festzusetzende Beitragssatz für 2025 voraussichtlich den sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille übersteigen, jedoch unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleiben.
Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen
Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Von den über 100.000 Mitgliedsunternehmen des PSVaG meldeten im Jahr 2024 rund 14.400 Arbeitgeber Pensionskassenzusagen mit einer Beitragsbemessungsgrundlage von insgesamt 9,1 Mrd. € für 1,8 Mio. Anwärter und 700.000 Rentner.
Da der PSVaG davon ausgeht, dass eine größere Zahl von Arbeitgebern mit Pensionskassenzusagen ihrer Meldepflicht beim PSVaG bislang nicht nachgekommen ist, startete er Ende 2024 mit einem umfassenden Datenabgleich. Die von den Pensionskassen im Rahmen eines Auskunftsersuchens übermittelten Daten zu deren ca. 30.000 Trägerunternehmen werden derzeit mit dem PSVaG-Mitgliederbestand abgeglichen, um betroffene Arbeitgeber rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung einzubeziehen. Mit Stand Ende Juni resultierten daraus bereits ca. 1.000 neue Mitgliedschaften. Von einer weiteren Zunahme der Mitgliederzahl im unteren vierstelligen Bereich im Rahmen des weiteren Abgleichs ist auszugehen.
Mitwirkung des PSVaG in Insolvenzverfahren
Der PSVaG beobachtet, dass seine Anliegen in Insolvenzverfahren bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt werden - trotz seiner Bedeutung als einer der größten Gläubiger. Insbesondere Informationsdefizite im Vergleich zu anderen Gläubigern und eine verspätete oder unterbleibende Berücksichtigung bei der Vergabe von Gläubigerausschussmandaten erschweren eine optimale und faire Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger.
Um dies zu ändern, setzt der PSVaG künftig verstärkt auf Information und Vernetzung und stellt hierfür mehr Ressourcen bereit. Gerichte, Insolvenzverwalter und andere institutionelle Gläubiger werden gezielt über die Rolle und die gestiegene Mitwirkungsbereitschaft des PSVaG, aber auch dessen Ziele bei einer möglichen Sanierung informiert. Dazu gehört, dass ehemals insolvente Unternehmen wieder die betriebliche Altersversorgung für ihre Beschäftigten tragen und so die Mitglieder des PSVaG nicht über Gebühr belasten.