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Koalitionsausschuss beschließt kurzfristiges Entlastungspaket

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise getagt und die Eckpunkte des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026 vorgelegt. Was das für den kooperierenden Mittelstand bedeutet, ordnet DER MITTELSTANDSVERBUND ein.

13.04.2026

Im Zentrum der Beschlüsse steht ein kurzfristiges Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Neben strukturellen Reformansätzen, etwa der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Einkommenssteuerreform, die ab dem Jahr 2027 kleinere und mittlere Einkommen entlasten soll, sieht das Eckpunktepapier eine auf zwei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um 17 Cent je Liter vor. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beziffert der Koalitionsausschuss auf rund 1,6 Milliarden Euro.  

Wesentliche Punkte des „Energiesofortprogramms"
  • Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um jeweils ca. 17 Cent brutto/Liter für zwei Monate (Gesamtvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro)
  • Gegenfinanzierung durch Maßnahmen gegenüber Mineralölkonzernen
  • Stärkung des Kartellrechts zur besseren Preisüberwachung
  • Energie- & Versorgungssicherheit: Langfristige Ausweitung des Energieangebots durch Nutzung heimischer Energiequellen (bspw. Erschließung heimischer Gasvorkommen, sowie den Ausbau Erneuerbarer Energien und Netze, insbesondere Netzkuppelstellen) 
Kurzfristige Entlastungen, größere Reformen in den kommenden Jahren

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine befristete steuerliche Entlastung für alle Beschäftigten: So sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, diesen im Jahr 2026 eine steuer- sowie sozialabgabenfreie Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer bereits 2026 erhöht werden. Eine größere Reform der Einkommensteuer möchte die Bundesregierung dann zum 1. Januar 2027 umsetzen.

Darüber hinaus gestehen die Koalitionspartner ein, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor einem deutlichen Ausgabenanstieg mit einer wachsenden Deckungslücke in den kommenden Jahren steht. Dieser Anstieg soll durch strukturelle Reformen gebremst werden, die auch die Beitragssätze nachhaltig stabilisieren sollen. Einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Reformbestandteilen möchte das Bundeskabinett am 29. April beschließen.

Keine nachhaltige Erleichterung im Mittelstand

Es ist fraglich, ob diese Maßnahmen dem kooperierenden Mittelstand tatsächlich die dringend notwendige Entlastung bringen. Insbesondere die zeitliche Befristung der Steuersenkung auf Benzin und Diesel wird dem strukturellen Reformbedarf nicht gerecht. Statt einer nachhaltigen Entlastung entsteht lediglich ein kurzfristiger Liquiditätseffekt, ohne dass Planungssicherheit für die kooperieren Unternehmen geschaffen wird. Im Gegenteil werden durch die Preissignale wichtige Investitionen in die Transformation ausgebremst. 

Weiterhin ist unklar, in welchem Umfang die steuerliche Entlastung tatsächlich bei den Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes greift der Ansatz daher insgesamt zu kurz. Statt temporärer Einzelmaßnahmen bedarf es vielmehr struktureller und verlässlicher Entlastungen. Hierzu zählt insbesondere eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, wie sie DER MITTELSTANDSVERBUND seit Langem fordert. Nur so lassen sich die Energiekosten nachhaltig reduzieren und Mittelstand und Wirtschaftsstandort stärken. 

DER MITTELSTANDVERBUND wird die weiteren Entwicklungen begleiten und sich für eine strukturelle Entlastung mittelständischer Unternehmen bei den Energiekosten einsetzen. 

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