Entlastungskabinett: Gute Ansätze müssen jetzt spürbare Wirkung entfalten
Fünf Monate später als ursprünglich angekündigt hat die Bundesregierung am 15. Juli ihr zweites Entlastungskabinett durchgeführt. Die beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass die Bundesregierung zumindest im Ansatz erkannt hat, wie sehr überbordende Dokumentations- und Nachweispflichten die Unternehmen belasten und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
22.07.2026
Dennoch bleibt die Lücke zwischen den ambitionierten Ankündigungen und einer tatsächlich spürbaren Entlastung für die kooperierenden mittelständischen Betriebe weiterhin groß.
Bürokratieabbau muss im Betriebsalltag ankommen
Der kooperierende Mittelstand steht angesichts anhaltender struktureller Herausforderungen und globaler Krisen unter erheblichem Druck. Zusätzliche Bürokratielasten binden wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, die für Innovation, Investitionen und das Kerngeschäft fehlen.
Die Maßnahmen des Entlastungskabinetts können deshalb nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer echten Entlastungsoffensive sein. Entscheidend wird sein, dass die angekündigten Vorhaben zügig umgesetzt werden und ihre Wirkung im betrieblichen Alltag tatsächlich entfalten. Wer die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken will, muss den Unternehmen spürbare Freiräume verschaffen.
Wichtige Signale für den Mittelstand
Positiv zu bewerten sind insbesondere die geplante Berichtspflichten-Bremse, der Abbau von Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten – vorausgesetzt, sie werden konsequent umgesetzt.
Ein besonders bedeutender Schritt wäre die vorgesehene Umkehr der Genehmigungsfiktion im Verwaltungsverfahrensgesetz. Wenn Genehmigungen künftig grundsätzlich als erteilt gelten, sofern Behörden nicht innerhalb der vorgesehenen Frist entscheiden, würde dies einen echten Paradigmenwechsel bedeuten. Für mittelständische Unternehmen entstünde dadurch die dringend benötigte Planungs- und Investitionssicherheit.
Ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen ist die vorgesehene Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch mehr Digitalisierung, attraktivere Regelungen und den Schutz vor missbräuchlicher Nutzung stärkt eine Unternehmensform, die seit jeher für Kooperation, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität steht. Dass zugleich die Gründung von Genossenschaften beschleunigt werden soll, setzt ein wichtiges Signal.
Auch das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Unternehmensgründungen künftig vollständig digital und nach dem One-Stop-Shop-Prinzip abzuwickeln, ist ein richtiger Schritt. Gründerinnen und Gründer sollen ihr Vorhaben künftig möglichst nur einmal erfassen müssen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Effizienz und Attraktivität des Gründungsstandorts Deutschland.
Als konkrete Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen bewertet der Bundesverband kooperierender Mittelstand (BKM) zudem den geplanten Wegfall der Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Diese Maßnahme entspricht einer langjährigen Forderung des Verbandes und reduziert unnötige bürokratische Belastungen unmittelbar.
Entlastung auch auf europäischer Ebene vorantreiben
Neben nationalen Maßnahmen bleibt die Bundesregierung gefordert, sich auch auf europäischer Ebene konsequent für den Abbau bürokratischer Vorgaben einzusetzen. Viele Berichtspflichten und regulatorische Anforderungen entstehen auf EU-Ebene und belasten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erheblich.
Der BKM wird die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen aufmerksam begleiten. Die Richtung stimmt, doch den Ankündigungen müssen nun schnell konkrete und wirksame Verbesserungen folgen. Nur so kann Bürokratieabbau dort ankommen, wo er gebraucht wird: im Arbeitsalltag der mittelständischen Unternehmen.
Jetzt Erfahrungen einbringen: Bürokratieabbau aktiv mitgestalten
Neben den Maßnahmen des Entlastungskabinetts bietet sich aktuell die Möglichkeit, den Bürokratieabbau unmittelbar mitzugestalten. Im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda haben Bund und Länder bereits wichtige Maßnahmen zum Bürokratierückbau auf den Weg gebracht. Ein zentrales Ziel ist es, die Berichtspflichten der Wirtschaft um mindestens ein Drittel und sämtliche Dokumentationspflichten um mindestens die Hälfte zu reduzieren.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde die Initiative „PflichtenLichten“ ins Leben gerufen. Sie dient der systematischen Überprüfung verwaltungsbezogener Pflichten und soll konkrete Ansatzpunkte für deren Vereinfachung, Reduzierung oder Abschaffung identifizieren. Im Fokus stehen insbesondere Berichts-, Nachweis-, Auskunfts-, Dokumentations- und Evaluationspflichten sowie staatliche Kontrollen.
Der BKM ruft seine Mitglieder auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen und ihre Praxiserfahrungen einzubringen. Die Meldungen können bis zum 31. Juli 2026 über das EinfachMachen-Portal eingereicht werden. Weiterführende Informationen zum Vorhaben „PflichtenLichten“ stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bereit.
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Michaela Steinhauser
Bereichsleiterin Politik Berlin
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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