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Bewährtes Wettbewerbsrecht schützen: Verbändeallianz im Dialog mit der Politik

Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand BKM hat Anfang Juni 2026 gemeinsam mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden Stellung gegen die geplante Ablösung des in Deutschland bewährten Lauterkeitsrechts durch eine europäische Verordnung bezogen. Nun liegt die Antwort von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vor.

23.07.2026

Das deutsche Lauterkeitsrecht funktioniert. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) bildet gemeinsam mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen rechtssicheren, effizient durchsetzbaren Rahmen für faire Wettbewerbsbedingungen in Deutschland. Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand BKM spricht sich daher gemeinsam mit neun weiteren Wirtschafts- und Verbraucherverbänden klar gegen die Pläne der EU-Kommission aus, die UGP-Richtlinie in eine unmittelbar geltende EU-Verordnung umzuwandeln.

Das eigentliche Problem sind Vollstreckungsdefizite gegenüber Drittstaatenanbietern ohne wirksame EU-Vertretung. Dieses Problem löst aber eine Änderung der Rechtsgrundlage nicht. Der EU-Kommission fehlen bereits die institutionellen Kapazitäten für die kleinteilige lauterkeitsrechtliche Einzelfallkontrolle – funktionierende Mechanismen auf nationaler Ebene bestehen dagegen bereits. Besonders gefährdet ist die private Rechtsdurchsetzung durch Verbände und Mitbewerber, die im deutschen Lauterkeitsrecht eine tragende Säule des Vollzugssystems bildet.

Stattdessen plädieren die Verbände für verhältnismäßige Alternativen: eine Stärkung der CPC-Behörden – das sind die nationalen Behörden, die EU-weit für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständig sind. Hier geht es um Zugangs- und Zahlungssperren gegenüber Drittstaatenanbietern, eine Reform der CPC-Verordnung mit verpflichtenden EU-Zustellungsbevollmächtigten sowie ein eigenständiges, klar begrenztes Sonderregime für systemische grenzüberschreitende Verstöße. Die Antwort auf ein Vollstreckungsproblem sind bessere Instrumente – keine Totalreform des Lauterkeitsrechts.

Ministerium übernimmt zentrale Punkte

Die gemeinsame Stellungnahme zeigt Wirkung: Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat auf die gemeinsame Stellungnahme geantwortet. Sie nimmt die Bedenken der Verbände „sehr ernst" und hat die Kernanliegen der Verbände bereits aktiv in die europäischen Verhandlungen eingebracht. Konkret hat das Bundesministerium der Justiz in Gesprächen mit der EU-Kommission und in der Ratsarbeitsgruppe Verbraucherschutz folgende Mindestanforderungen klar formuliert:

  • Die bewährte private Rechtsdurchsetzung durch Verbände und Mitbewerber bleibt erhalten – behördliche und private Durchsetzung laufen künftig parallel.
  • Das deutsche UWG bleibt zumindest im B2B-Bereich bestehen.
  • Schlüsselvorschriften wie § 3a UWG – der sogenannte „Vorsprung durch Rechtsbruch" – sind für die deutsche Rechtsordnung unabdingbar.

Darüber hinaus hat das Ministerium die Notwendigkeit der Umwandlung der UGP-Richtlinie gegenüber der EU-Kommission ausdrücklich hinterfragt und Erläuterungen sowie die Prüfung von Alternativen eingefordert. Die Kommission hat zugesagt, zeitnah zu antworten. Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand wird den weiteren Gestzgebungsprozess kritisch begleiten und sich für einen Erhalt des funktionierenden deutschen Lauterkeitsrechts einsetzen.

Die Stellungnahme der Verbände finden Sie hier.

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Dr. Marc Zgaga | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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