MENÜ MENÜ

Weniger ist mehr – EU-Arbeitsprogramm steht

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Darin enthalten? Gezielte Entlastunsinitiativen, die gerade auch dem Mittelstand mehr Freiraum versprechen. Ein Überblick über das, was dieses Jahr in der Europapolitik wichtig wird.

12.02.2025

Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat den Delegierten im Europäischen Parlament das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2025 vorgestellt. Die geplanten Initiativen sind darauf ausgerichtet, den Weg zu einer "mutigeren, einfacheren und schnelleren Union" zu bereiten. Das Programm berücksichtigt demnach sowohl die aktuellen geopolitischen und innenpolitischen Instabilitäten, den Klimawandel als auch die akuten wirtschaftspolitischen Erfordernisse, die sich aus dem drohenden Verlust der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergeben.

"Vereinfachung" als Priorität in diesem Jahr

Ein klarer Schwerpunkt des Arbeitsprogramms liegt in der geplanten Entlastung europäischer Unternehmen. Damit konkretisiert sich das Versprechen der neuen Europäischen Kommission, bürokratische Lasten für kleine und mittlere Unternehmen um 35% zu reduzieren.

Kern der Entbürokratisierung stellt die sogenannte Omnibus-Initiative  dar, mit welcher eine Vielzahl einzelner Rechtsakte des Green Deal vereinfacht und angeglichen werden soll. In der ersten Stufe werden Erleichterungen hinsichtlich Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettenrichtlinie sowie Taxonomie in Aussicht gestellt. Danach sollen die Regeln über nachhaltige Investitionen vereinfacht werden.

In einem dritten Schritt soll im zweiten Quartal eine neue Unternehmenskategorie geschaffen werden. Mit der Kategorisierung als 'Small Mid Caps' sollen auch Nicht-KMU von einigen Ausnahmen der bestehenden Regulatorik profitieren können. Zusätzlich soll für verschiedene gesetzliche Regelungen die Papierform abgeschafft und durch digitale Prozesse ersetzt werden.

"Die EU-Kommission rückt ein Stück näher an die Unternehmensrealität: Die Entlastungssignale aus Brüssel sind richtig. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit klar mittelstandsorientiert gestaltet werden. Um für spürbar weniger Bürokratie im Unternehmensalltag zu sorgen, muss nicht nur der Kreis der betroffenen Unternehmen klar eingegrenzt werden – auch die materiellen Vorgaben für Berichts- und Dokumentationspflichten müssen klar reduziert werden", so Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND. "Die Verschiebung der einzelnen Rechtsakte ist absolut notwendig. Darüberhinaus braucht es ein System, das auch Verbundgruppen erlaubt, die Nachhaltigkeitsregulatorik in Kooperations-Strukturen zu bewältigen."

Weitere vonseiten der Kommission geplanten Initiativen sind

  • Die Erstellung einer neuen Industriestrategie im ersten Quartal, die die Wettbewerbsfähigkeit mit der Dekarbonisierung der europäischen Strategie vereinen soll. Um die Industrie mit bezahlbarer Energie versorgen zu können, wird in diesem Zuge zudem ein "Aktionsplan für bezahlbare Energie" vorgelegt
  • Die Schaffung einer neuen Binnenmarktstrategie im zweiten Quartal, welche den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr erleichtern sowie bestehende Barrieren beseitigen soll
  • Die gezielte Überarbeitung der REACH-Verordnung im letzten Quartal 2025, die nun einfachere Vorschriften zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Ewigkeitschemikalien enthalten soll
  • Eine Reihe von "Fitness Checks" soll weitere Potenziale zur Vereinfachung, Konsolidierung und Kostenreduzierung erkennen. Diese sind etwa für die UTP-Richtlinie (Q3), die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Q3) sowie Gesetze im Digitalen Raum (Q4).

Derzeit laufende Maßnahmen

Zur gleichen Zeit ist noch eine ganze Reihe von Initiativen aus der vergangenen Legislatur offen, die die Kommission in diesem Jahr entscheidend vorantreiben will. Ob dies gelingt, hängt jedoch am Umsetzungswillen des Europäischen Parlaments sowie des Rats ab.

Folgende Maßnahmen sind für den Mittelstand von Relevanz:

  • Die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
  • Die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, die erweiterte Hersteller-Verpflichtungen vorsieht
  • Die Überarbeitung der Zahlungsdiensterrichtlinie (PSD2), um den Zahlungsverkehr künftig sicherer und kostengünstiger zu gestalten
  • Die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für KI-Haftung, der neue Haftungsregelungen für von KI-Systemen verursachte Schäden enthält
  • Die Harmonisierung einzelner Aspekte des Insolvenzrechts
  • Die Schaffung einer "Green-Claims"-Richtlinie, welche einen strengen Anforderungskatalog für "grüne" Werbeaussagen vorsieht;
  • Die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittellieferkette durch die Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) sowie die Schaffung einer Richtlinie zum Abbau unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette.

Fazit

Mit Blick auf die noch laufenden Verhandlungen mahnt DER MITTELSTANDSVERBUND, die Zielsetzung einer maximalen Entlastung konsequent weiterzuverfolgen, erklärt Dr. Henning Bergmann: "Die Omnibus-Initiative wurde nur deswegen notwendig, weil in den letzten Jahren zu schnell zu viel reguliert wurde. Die neue EU-Kommission muss sich stärker auf das Wesentliche fokussieren: Nachhaltiges Wachstum braucht Freiraum, keine Überregulierung. Statt immer neuer, immer ehrgeizigeren Wegmarken braucht es eine klare Zielsetzung: einen starken, handlungsfähigen Mittelstand.

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Themenbereich

Zurück zur Übersicht