MENÜ MENÜ

Startschuss für Entbürokratisierung: "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit"

Die Anzeichen für eine massive Entlastung europäischer Unternehmen verdichten sich: Der Ende Januar vorgestellte "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit" der EU-Kommission muss jetzt zum Richtungsweiser für die zukünftige EU-Politik werden.

30.01.2025

"Der Kompass wird der Leitstern der neuen Kommission sein und unsere Arbeit in den nächsten fünf Jahren vorantreiben" - mit diesen Worten kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen den Ende Januar vorgestellten "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit" an. Wichtig dabei: Der Kompass hat keinen rechtsverbindlichen Charakter – das Dokument ist eine Mitteilung der Europäischen Kommission. Er stellt aber neben dem noch ausstehenden Arbeitsprogramm den Leitfaden dar, an dem sich die zukünftige Politik der Europäischen Kommission orientiert. 

Kern der zukünftigen Arbeit auf europäischer Ebene soll entsprechend die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sein. Die Grundvoraussetzungen dafür sind nach Ansicht der Europäischen Kommission die Entschlackung des europäischen Rechtsrahmens beziehungsweise der Regulatorik sowie eine bessere Koordinierung der europäischen Politik mit den nationalen Regierungen.

Die Kommission identifiziert drei Kernziele, die in den nächsten fünf Jahren verfolgt werden sollten:

  • das Schließen der Innovationslücke gegenüber internationalen Wettbewerbern,
  • ein gemeinsamer Fahrplan zu Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie
  • die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Sicherheit Europas

Innovationsförderung

Im Bereich Forschung und Entwicklung sieht die Europäischen Kommission einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Aus diesem Grund sollen neue europäische Spar- und Investitionsprodukte entstehen, die Anreize für Risikokapital schaffen und neue Impulse für einen reibungslosen Fluss von Investitionen in der gesamten Union geben.

Damit aber nicht genug: Unternehmen sollen durch den zusätzlichen Abbau nationaler Hemmnisse von einem vertieften Binnenmarkt profitieren. Erwartet werden hierbei weitere Ansätze zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors sowie der Reduzierung von Marktzugangsbeschränkungen für Unternehmen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten. Spätestens 2026 soll zudem ein 28. Regime für Unternehmen eingeführt werden, welches einheitlich die Rechtsbereiche "Arbeitsrecht", "Steuerrecht" und "Insolvenzrecht" regelt.

Wie vorab von der Kommission angekündigt, sollen die europäischen Regeln insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsregulatorik angepasst werden – ein entsprechender Vorschlag zur Reduzierung des Befolgungsaufwands mit Blick auf die Lieferketten-Richtlinie, die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Taxonomie-Verordnung (die sogenannte "Omnibus-Richtlinie" zur ESG-Regulierung) ist für den 26. Februar vorgesehen.

Weiterhin soll die Einführung einer neuen Unternehmens-Größenklasse für Entlastungen sorgen: Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, aber noch keine Großunternehmen sind, sollen zukünftig als "Mid Cap"-Unternehmen von einer abgestuften Regulierung profitieren können. Die Abgrenzung zu Großunternehmen ist bislang jedoch noch unklar – aktuell wird für die Mid Caps eine Größe von 250-1000 Beschäftigten diskutiert. Auch dieser Vorschlag soll bereits im Februar 2025 vorgestellt werden.

Neuer Plan für bezahlbare Energie

Vor dem Hintergrund der unverändert hohen Energiepreise plant die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen: Im Zusammenspiel aus Förderung, weiterer Integration und Ausbau (trans-)nationaler Stromnetze sowie einer Novellierung der Berechnungsmethoden für Strompreise sollen Verbraucher und Unternehmen von Preissenkungen profitieren. Gleichzeitig soll die Dekarbonisierung in der Industrie weiter vorangetrieben werden – dies durch eine Anpassung des Vergaberechts, finanzielle Anreize sowie einer Koordinierung der staatlichen Nachfrage. Weiterhin plant die Kommission eine Verbesserung des aktuellen CO₂-Grenzausgleichssystems zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Auch für den Markt der Sekundärrohstoffe plant die Europäische Kommission Verbesserungen: Ansatz ist hierbei die Schaffung eines einheitlichen Marktes für Abfall und Recycling. Gleichzeitig sollen Unternehmen Anreize für die Nutzung dieser Sekundärrohstoffe erhalten sowie die Regeln für Ökodesign auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.

Sicheres und unabhängiges Europa

Nach Ansicht der Europäischen Kommission bleibt Europa weiterhin abhängig von Rohstoffen, Schlüsseltechnologien, Lebensmitteln und Pharmazeutika. Auch aus diesem Grund schloss die Europäische Union jüngst das Mercosur-Freihandelsabkommen mit vielen südamerikanischen Staaten ab. Der Ausbau dieser multilateralen Abkommen steht weiterhin auf der Agenda der Europäischen Kommission.

Um die Marktposition der Mitgliedstaaten zur stärken, plant die Europäische Kommission neue Mechanismen zur Bündelung der Nachfrage und zur gemeinsamen Beschaffung (wie es etwa während der Corona-Pandemie bereits stattfand).

Fazit

Die Europäische Kommission nimmt sich mit dem neuen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit viel vor und greift viele Punkte auf, die DER MITTELSTANDSVERBUND bereits seit langem fordert: Weniger Belastungen für Unternehmen bei den Berichtspflichten, ein vertiefter Binnenmarkt sowie die verbesserte Koordination zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Union sind notwendige Grundpfeiler, um das Europäische Projekt und auch die europäische Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen.

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Themenbereich

Zurück zur Übersicht