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EU wehrt sich gegen Temu und Shein

Mithilfe von strukturellen Maßnahmen sagt die EU den chinesischen Online-Marktplätzen Temu und Shein den Kampf an. Die Botschaft: Wer unfair spielt, wird künftig konsequent bestraft. Welche Pläne die Kommission konkret vorschlägt und ob die Maßnahmen fruchten können, erklärt DER MITTELSTANDSVERBUND.

11.02.2025

Deutsche Händler dürfen endlich auf Unterstützung vonseiten der Europäischen Union im ungleichen Wettbewerb gegen Anbieter aus Drittstaaten hoffen. In einer Mitteilung kündigte die Kommission unter Federführung von Digitalkommissarin Henna Virkkunen Anfang Februar eine Reihe von gezielten Maßnahmen an, die künftig für fairere Wettbewerbsbedingungen im E-Commerce sorgen sollen. Diese richten sich vor allem gegen die chinesischen Online-Marktplatzanbieter Temu und Shein, die sich in der Vergangenheit bewusst über geltendes europäisches Recht hinwegsetzten und sich so einen Vorteil gegenüber europäischen Anbietern verschafften.

Strukturelle Reformen im Zollbereich und verbesserte Zusammenarbeit von Zollbehörden

Ein Kernanliegen stellen hierbei Reformen im Bereich der Zollunion dar. Bereits im Mai 2023 schnürte die Kommission einen Vorschlag zu einem Zollreformpaket, welches unter anderem

  • den Aufbau einer neuen europäischen Zollbehörde (EUCA) zur Unterstützung der nationalen Zollbehörden;
  • die Pflicht für Online-Markplätze, als offizielle Importeure aufzutreten und damit Abgaben direkt bei der Einfuhr zu entrichten;
  • sowie die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze vorsieht.

Hintergrund ist, dass chinesische Händler in der Vergangenheit sich wiederholt über geltendes EU-Recht hinweggesetzt haben: So wurden hierzulande im B2C-Bereich Produkte online vertrieben, die nicht den hiesigen Verbraucherschutzstandards, etwa im Bereich der Produktsicherheit, entsprachen. Auch gab es immer wieder Meldungen, dass der Warenwert von Sendungen falsch deklariert wurde, um die Zollfreigrenze zu unterschreiten und so Zollgebühren zu umgehen. 

Nun sollen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ihre Zusammenarbeit - etwa im Rahmen strikter Importkontrollen sowie gemeinsamer Produkttests - künftig intensivieren, um die Sicherheit und Gesetzeskonformität von Produkten aus Drittstaaten sicherzustellen. Die Konformitätsrate der Produkte mit EU-Recht sowie eine fortlaufende Risikoanalyse werden dabei entscheiden, wie stark bestimmte Anbieter im Fokus der Behörden stehen werden. Auch soll künftig der Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz oder die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) eine zentrale Rolle spielen.

Um die zusätzlichen Zollkontrollen refinanzieren zu können, plant die Kommission darüber hinaus die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für erstmals auf dem EU-Markt eingeführte E-Commerce-Artikel. In welchem Umfang diese erhoben werden soll und wie diese konzipiert werden kann, ohne dass sie auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird, ist derzeit noch unklar.

Durchsetzung der EU-Gesetze im digitalen Raum

Darüber hinaus kündigte die Kommission an, Maßnahmen im digitalen Raum zu treffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig besser zu schützen. Hierzu plant die Kommission etwa einen „Digital Fairness Act“, welcher digitale Praktiken wie Personalisierungen oder „Dark Patterns“, also manipulative Designs und Prozesse etwa auf Websites, künftig einschränken bzw. verbieten soll. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht dies kritisch, da bestehende Werkzeuge auf europäischer Ebene wie die Unfair Commercial Practices Directive (UCPD), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der Digital Services Act (DSA) bereits ausreichend sind, um die genannten Probleme zu adressieren. Statt neuer Gesetze ist hier eine effektivere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften notwendig.

Vorbildlich gelingt dies etwa im Rahmen des DSA, in dessen Rahmen letztes Jahr Ermittlungsverfahren gegen die chinesischen Online-Anbieter AliExpress und Temu eröffnet wurden. Im Zuge der Mitteilung vom 5. Februar 2025 richtete die Kommission ein Auskunftsersuchen an Shein, das im nächsten Schritt zur Einleitung eines formellen Verfahrens führen könnte.

Fazit

Die offizielle Mitteilung der Kommission kommt zu einer Zeit, in der Anbieter aus Drittstaaten den europäischen Markt mit Waren fluten, die den hier geltenden Produktanforderungen häufig nicht genügen. Nicht nur kann dies eine Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen, auch sorgen hieraus resultierende Kostenvorteile in der Produktion für einen unfairen Wettbewerb, den die Brüsseler Behörde mit ihrem Maßnahmenpaket nun adressiert.

Ob die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen mit den Vorschlägen der Kommission gelingen kann, bleibt offen. Zwar kann der Aufbau einer europäischen Zollbehörde die Arbeit der deutschen Zollbeamtinnen und -beamten durch die Nutzung einer europäischen Dateninfrastruktur erleichtern; die Durchführung von Zollkontrollen ist jedoch letztlich nationale Aufgabe. Solange die nationalen Zollbehörden personell unterbesetzt sind, ist eine effektive Überprüfung von E-Commerce-Produkten auf europäische Verbraucherschutzstandards schwer durchsetzbar. Andererseits können die im Rahmen des Zollpakets vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen, wie die Abschaffung der 150-Zollfreigrenze sowie die Einführung einer Bearbeitungsgebühr, dazu beitragen, den Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber chinesischen Anbietern von Online-Marktplätzen kurzfristig zumindest etwas auszugleichen.

Insgesamt begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND die Initiative, die zugleich ein klares Signal an den europäischen Handel beinhaltet: Wer unfair spielt, wird künftig konsequent bestraft.

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