EU-Kommission macht Stabilitätspakt flexibler
Die EU-Kommission hat die Auslegung des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu geregelt. Defizitsünder könnten so mehr Zeit bekommen, ihre Haushaltslage in Ordnung zu bringen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt eine flexible Auslegung, warnt aber vor einer Aufweichung des Stabilitätspakts.
26.01.2015
Brüssel, 21.01.2015 — "Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist der Grundstein der wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Raum. Wir werden dafür sorgen, dass er auf intelligente, wirksame und glaubwürdige Art und Weise angewandt wird", sagte der Euro-Vizepräsident Valdis Dombrovskis bei der Vorstellung der neuen Auslegungsregeln für den Stabilitätspakt.
Doch was heißt das und was wird sich ändern?
Der im Vertrag von Amsterdam 1997 festgeschriebene Stabilitäts- und Wachstumspakt soll im Sinne der Konvergenzkriterien die Budgetdisziplin der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sichern. Auch im Vertrag von Lissabon steht ganz klar: Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite. Konkret haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, den staatlichen Schuldenstand unter 60 Prozent und das jährliche Haushaltsdefizit unter 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu halten.
"Dass die Mitgliedstaaten jetzt unter gewissen Voraussetzungen von den Kriterien abweichen können, darf nicht dazu führen, dass diese im Ergebnis nicht mehr eingehalten werden", betont Geier. So können staatliche Strukturreformen bei der Beurteilung künftig stärker berücksichtigt werden, wenn es sich um
- breit angelegte Reformen handelt,
- eine positive Auswirkung dieser Strukturen auf den Haushalt nachgewiesen wird und
- die angekündigten Strukturen auch tatsächlich umgesetzt werden.
"Auch ein Beitrag zu der angekündigten Investitionsoffensive von Kommissionspräsident Juncker kann künftig berücksichtigt werden", erklärt Geier. Zahlungen an den neuen EU-Fonds für strategische Investitionen sollen sich positiv auf die Beurteilung der Staatshaushalte auswirken. Auch die konjunkturelle Situation soll künftig berücksichtigt werden.
Die EU-Kommission betont aber, dass sich an den bestehenden Kriterien nichts ändern werde. "Und das ist richtig und wichtig", sagt Geier. Durch eine intelligentere Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen vielmehr die notwendigen Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen werden – eine von Junckers Prioritäten.
"Ob dieser mutige aber auch ehrliche Schritt von Erfolg gekrönt ist, hängt vom Reformwillen der Mitgliedstaaten und der stringenten Überwachung durch die Kommission ab", so der EU-Experte des MITTELSTANDSVERBUNDES.