Entwaldungsverordnung: Änderungen bis Ende 2025 erwartet
Nachdem die Europäische Kommission Ende Oktober 2025 weitere Erleichterungen im Rahmen der Entwaldungsverordnung vorgestellt hat, schreitet die Diskussion der europäischen Gesetzgeber weiter voran. Viel Zeit bleibt nicht, um eine Verschiebung noch in diesem Jahr zu gewährleisten.
13.11.2025
Am 21. Oktober 2025 stellte die Europäische Kommission essenzielle Änderungen zur Entwaldungsverordnung vor. Bereits Ende September veröffentlichte die Umweltkommissarin, Jessika Roswall, ein Statement, mit dem die Europäische Kommission eine Verschiebung der EUDR in Aussicht stellt. Hintergrund war die Feststellung der Europäischen Kommission, dass das Informationssystem TRACES, mithilfe dessen Sorgfaltserklärungen bezüglich der Entwaldungsfreiheit von Produkten gesammelt und weitergegeben werden können, massiv überlastet ist. Insofern sollten weitere Entlastungen hinsichtlich der Unternehmenspflichten zeitnah vorgestellt werden.
Mit dem Vorschlag geht die Europäische Kommission einen völlig neuen Weg mit Blick auf die Sorgfaltspflichten nach der Entwaldungsverordnung:
- Für kleine und Kleinstunternehmen sollen die Pflichten der Entwaldungsverordnung erst zum 30. Dezember 2026 verpflichtend sein.
- Mittlere und große Unternehmen müssen ihre Pflichten weiterhin ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen.
- Die zuständigen Behörden sollen jedoch bis zum 30. Juni 2026 von Durchsetzungsmaßnahmen – Bußgeldern und Anordnungen – absehen.
- Downstream-Vertriebsstufen sollen keine eigenen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
- Damit sind allein die Hersteller oder Importeure, die ein Produkt erstmalig auf dem Markt bereitstellen, verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung zu erstellen und in TRACES hochzuladen.
Feedback mittelständischer Kooperationen
DER MITTELSTANDSVERBUND brachte am 05. November die Experten der Verbundgruppen in einem Erfahrungsaustausch zusammen, um die Konsequenzen der Vorschläge zu besprechen. Im Ergebnis fiel das Votum eindeutig aus: Die aktuell diskutierten Vorschläge sind nicht geeignet, wirkliche Entlastungen zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Verschiebung nur für Klein- und Kleinstunternehmen wird Chaos in das Lieferantenmanagement bringen. Aktuell gelten erleichterte Bestimmungen für Handelspartner, die KMU sind. Eine entsprechende Lieferantenabfrage (Ist der Partner ein KMU?) ist daher in viele Compliance-Prozesse implementiert worden. Die neue Bereichsausnahme für Klein- und Kleinstunternehmen setzt eine erneute Abfrage voraus, die in der verbleibenden Zeit – nicht einmal zwei Monate bis zum geplanten der Start der EUDR – schlichtweg nicht darstellbar ist.
Auch der geplante Wegfall eigener Sorgfaltserklärungen nachgelagerter Vertriebsstufen ist nur vordergründig hilfreich: Gerade im Rahmen der Produktion von Produkten, die aus unterschiedlichen Grundstoffen bestehen, droht neuer unnötiger Aufwand. Da die Produzenten in Europa meist keine Importeure sind, müssen die Sorgfaltserklärungen der einzelnen Grundstoffe nunmehr 1:1 entlang der Lieferkette bereitgestellt werden. Die bislang bestehende „Klammerwirkung“ der eigenen Sorgfaltserklärung entfällt.
„Der bisher bestehende Daten-Traffic auf dem Informationssystem wird damit direkt auf die Privatwirtschaft übertragen.“, meint daher auch Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Die Europäische Kommission verkennt dabei, dass nicht nur ein erhöhtes Datenvolumen in Form nunmehr zahlenmäßig höheren Sorgfaltserklärungen droht. Vielmehr müssten völlig neue Compliance-Prozesse aufgesetzt werden, um die Daten auch an die nachgelagerten Geschäftspartner weiterzuleiten.“, so Geier weiter.
Rat fordert Änderungen
Auch der Ministerrat beschäftigt sich aktuell mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission. Nach dem letzten Verhandlungsstand wird sich der Rat für eine Verschiebung der EUDR auf ein Jahr für alle Unternehmen aussprechen. Ob auch inhaltliche Änderungen über den Kommissionsvorschlag hinaus gefordert werden, ist bislang unklar.
Europäisches Parlament gespalten
Das Europäische Parlament scheint aktuell gespalten: Viele Abgeordnete befürworten aktuell eine Beibehaltung der bestehenden Regeln.
Die christdemokratische Fraktion fordert wie der Rat eine einjährige Verschiebung und eine Verhandlung über inhaltliche Änderungen.
Die Abgeordneten werden aller Voraussicht nach am 24. November 2025 über den Vorschlag abstimmen.
DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich weiterhin für eine komplette Entlastung nachgelagerter Vertriebsstufen ein. Nur Importeure sollten Sorgfaltspflichten erfüllen und die Produkte nach ihrer ordnungsgemäßen Einfuhr in den Binnenmarkt ohne Einschränkungen und weitere Pflichten verkehrsfähig sein.