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Zypries: Kleine Genossenschaften fördern

In einem Bericht an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zieht Bundesjustizmishy;nisterin Brigitte Zypries Bilanz: Die seit August 2006 eingeführte Befreiung kleiner Genosshy;senschaften von der Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung hat sich bewährt.

08.06.2009

Im August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (BGBl. I. S. 1911) in Kraft getreten. Ziel dieses Geshy;setzes war unter anderem, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern und die Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften zu verbessern. Bürgershy;schaftliches Engagement in Form von Genossenschaften findet sich in einer Vielzahl von Bereichen; so werden beispielsweise Dorfläden, aber auch ehemals kommunale Schwimmshy;bäder, private Schulen und örtliche Wasserwerke als Genossenschaft betrieben. Zur Erleichshy;terung der Gründung von Genossenschaften wurde durch die Reform unter anderem die Mindestmitgliederzahl auf drei gesenkt, eine Sachgründung zugelassen und die Rechtsform für kulturelle und soziale Zwecke geöffnet. Zugunsten von kleinen Genossenschaften wurden daneben Erleichterungen bei der Organbestellung und bei der Prüfung vorgesehen. Seit der Neuregelung sind kleinere Genossenschaften von der Verpflichtung zur Prüfung ihres Jahresabschlusses befreit - zuvor musste jede noch so kleine Genossenschaft im Rahmen der regelmäßigen genossenschaftlichen Pflichtprüfung auch eine förmliche Jahresabschlussprüshy;fung durchführen lassen. Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hatte um Bericht gebeten, ob sich diese Regelung über die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung beshy;währen würde.

Der nun vorgelegte Bericht kommt zum Ergebnis, dass sich die Befreiung kleinerer Genosshy;senschaften von der Jahresabschlussprüfung grundsätzlich bewährt hat. Die Prüfungskosten sind hierdurch um etwa 20 Prozent gesunken. „Allerdings sind die Prüfungskosten für kleineshy;re Genossenschaften immer noch zu hoch, erklärte Zypries. „Wer als Existenzgründer auf jeden Cent schauen muss, gründet statt einer Genossenschaft oft aus Geldgründen lieber eine kleine GmbH oder neuerdings eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bei denen gar keine Prüfungskosten anfallen.

Die Bundesjustizministerin will daher die Idee einer „Kleinen Genossenschaft oder „Mini-Genossenschaft aufgreifen und in der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der kleine Genossenschaften von der Pflichtprüfung und Pflichtmitshy;gliedschaft in Prüfungsverbänden gänzlich befreit. Dies würde bei kleinen Unternehmen die finanziellen Nachteile der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen gezielt beseitishy;gen. Eine „Kleine Genossenschaft würde durch bestimmte — geringe — Größenmerkmale definiert. Werden die Größenmerkmale wiederholt überschritten, würde die „Kleine Genosshy;senschaft zur normalen Genossenschaft. Sie müsste dann die Mitgliedschaft in einem Prüshy;fungsverband erwerben und die Pflichtprüfungen durchführen lassen. Zypries bekräftigte aber, dass es nicht darum gehe, die genossenschaftliche Pflichtprüfung gänzlich abzuschafshy;fen: „Mein Ziel ist es, zu einer Vereinbarung mit den genossenschaftlichen Prüfungsverbänshy;den zu kommen, damit auch kleine Genossenschaften ohne eine Pflichtmitgliedschaft von den Vorteilen der intensiven Beratung und Betreuung durch einen fachkundigen genossenshy;schaftlichen Prüfungsverband profitieren können. Schließlich wird auch eine kleine Genosshy;senschaft irgendwann groß und damit Pflichtmitglied in einem Verband.

Abschließend betonte Zypries: „Änderungen des Genossenschaftsgesetzes allein reichen nicht aus, damit mehr Genossenschaften gegründet werden. Wichtig ist, dass die Rechts-form der Genossenschaft noch bekannter wird. Bei Beratungen zur Existenzgründung muss auch die Genossenschaft ein Thema sein. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Genossenschaft bei der Wirtschafts- und Arbeitsförderung nicht schlechter behandelt wird als andere Rechtsformen. Alle Verantwortlichen müssen hier an einem Strang ziehen, um die Attraktivität von Genossenschaften zu steigern.

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