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Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

15.06.2004

Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch Artikel 1 des Gesetzes werden die noch in Kraft befindlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 durch das neue Drittelbeteiligungsgesetz ersetzt. Die Unternehmensmitbestimmung in Kapitalgesellschaften mit nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmern wird damit nunmehr im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. Durch Artikel 2 wird das Mitbestimmungsergänzungsgesetz geändert. In § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes wird dabei die Angabe "2.000 Arbeitnehmer" durch "ein Fünftel der Arbeitnehmer sämtlicher Konzerne, Unternehmen und abhängigen Unternehmen" ersetzt. Damit soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die die Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern mit Montanbezug für die Mitbestimmungserhaltung als zu niedrig angesehen hat, nachvollzogen werden.

In den Artikeln 3 bis 5 werden Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes, des Montanmitbestimmungsgesetzes und Folgeänderungen vorgenommen. Im Wesentlichen werden durch alle Änderungen die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes aus 2001 sowie die Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes durch das Erste Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nachvollzogen. Die Änderungen durch das Drittelbeteiligungsgesetz sind zu begrüßen, weil insbesondere im Zusammenhang mit der dazugehörigen Wahlordnung, die ebenfalls geändert wird, Vereinfachungen des Wahlverfahrens eintreten werden. Völlig unzeitgemäß ist dagegen die weitere Zementierung der Mitbestimmungserhaltung im Mitbestimmungsergänzungsgesetz.

Außer dem Drittelbeteiligungsgesetz treten die Änderungen ab dem 28. Mai in Kraft. Das Drittelbeteiligungsgesetz tritt am 1. Juli gemeinsam mit der noch nicht veröffentlichten neuen Wahlordnung in Kraft. Sobald die Wahlordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, werden wir Sie auch hierüber unterrichten.

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