Zwei Risiken: Wirtschafts- und Internetkriminalität sind bedrohende Betriebsrisiken & Im Visier des Staatsanwaltes - sichern Sie sich ab!
In Kooperation mit den Versicherungsdiensten der euronics, der hagebau und der expert bietet das Assekuranznetz der ServiCon spezielle verbundgruppengerechte Versicherungslösungen beim Vermögensschutz und bei Strafrechtsangelegenheiten an.
27.10.2014
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist laut Kriminalstatistik 2012 die Zahl der Delikte auf über 101.000 Fälle angestiegen. Der Zuwachs liegt damit gegenüber dem Vorjahr bei ca. 20 %. Die registrierten Fälle von Datenveränderung, Betrug, Computersabotage und das Ausspähen von Daten haben sich in den letzten 5 Jahren nahezu verdreifacht. Laut aktuellen Zahlen liegt zunehmend der Mittelstand im Visier der Wirtschaftskriminellen.
Mit einer Vermögensschutzversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen gegen folgende Gefahren:
- Datenmissbrauch durch Dritte
- Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen, z. B. Diebstahl, Betrug, Untreue (inkl. Geheimnisverrat)
- Identitätsdiebstahl
- Behördliche Beweissicherung
- Zerstörung oder Beschädigung der Software durch Dritte über das Internet
- Vermögensstraftaten durch außenstehende Dritte.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Unternehmen mit einem überschaubaren Mehraufwand vor den unkalkulierbaren Folgen der Wirtschafts- und Internetkriminalität abzusichern.
Im Visier des Staatsanwaltes - sichern Sie sich ab!
Korruptionsvorwürfe, Steuerhinterziehung, Datenmissbrauchsaffären. Topmanager unter Verdacht, vor Gericht und in den Medien. Frühstückslektüre für Mittelständler. Ansonsten weit weg, was da oben in der Wirtschaft passiert. Bis der bis dato unbescholtene Unternehmer selbst unvermutet ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät, …
- weil durch immer neue gesetzliche Regelungen die Gefahr einer Strafverfolgend ständig wächst
- weil der bloße Verdacht einer Straftat genügt (Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft)
- weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt
- weil die Grenzen zwischen Geschäftstüchtigkeit und Betrug, zwischen Cleverness und Kriminalität, zwischen Missmanagement und Strafrecht fließend sind
- weil in Deutschland das strengste Umweltstrafrecht der Welt gilt
- weil immer mehr Konkurrenten, vermeintliche Geschädigte und ehemalige Mitarbeiter Auslöser für ein Ermittlungsverfahren sind.
Nach deutschem Strafrecht sind grundsätzlich nur natürliche Personen verantwortlich und damit straffähig. Es besteht somit keine Strafbarkeit des Unternehmens. Grundsätzlich ergibt sich für die Geschäftsführung eine Generalverantwortung. Diese hat den Betriebsablauf so zu organisieren, dass die Gefährdung fremder Rechtsgüter ausgeschlossen ist. Diese Verantwortung ist nicht übertragbar.
Die Folgen eines Strafverfahrens können für den Betroffenen existenzbedrohend sein:
- Imageschädigung für das Unternehmen („negative Presse“)
- Umsatzrückgang, Ertragsausfall, Ausfall durch Betriebsstilllegung
- Verunsicherung der Mitarbeiter, Störung des Betriebsklimas, Vertrauensschwund gegenüber der Geschäftsleitung
- Psychische Belastung für die Betroffenen (Bedrohung für Gesundheit, Karriere persönliches Vermögen, persönliche Freiheit), hohe, kaum kalkulierbare „Abwehrkosten“ (Anwaltshonorare-, Sachverständigen- und Verfahrenskosten)
- Bußgelder, Geld-und Freiheitsstrafen, Eintragungen in das Bundeszentralregister, Entzug der Gewerbeerlaubnis/Berufsverbot.
Wichtig zu wissen:
- Kosten des Strafverfahrens sind persönliche Kosten der Betroffenen
- Jeder Betroffene benötigt bereits im Ermittlungsverfahren einen eigenen Strafverteidiger
- Professionelle Strafverteidiger akzeptieren keine gesetzlichen Gebührensätze, sondern verlangen Stundensätze zwischen 250,-€ und 400,-€, und höher
- Bei Einstellung des Verfahrens erfolgt keinerlei Kostenübernahme durch die Staatskasse
- Bei Freispruch: Die Staatskasse übernimmt lediglich Verteidigungskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (im Ergebnis ca. 10 % der tatsächlich entstandenen Kosten); Kosten selbstbeauftragter Sachverständiger werden nicht ersetzt
- Die Kosten werden durch Berufungs-und Revisionsverfahren extrem erhöht.
Unternehmer können dieses entweder im Rahmen einer Multi-Risk-Police oder als Einzelvertrag versichern. Es sollten folgende Risiken eines Strafverfahrens abgedeckt sein:
- umfassende Kostenübernahme in jedem Stadium des Verfahrens
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Versicherungsschutz für Geschäftsleitung, Führungskräfte und alle Mitarbeiter
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit professionellen Strafverteidigern und qualifizierten Sachverständigen, auch wenn diese über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen
- Versicherungsschutz auch beim Vorwurf von Vorsatzdelikten, inkl. Verbrechen! (Keine Kostenübernahme bei Verurteilung wegen Vorsatzes)
- Versicherungsschutz ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (damit besteht auch Versicherungsschutz für Ereignisse, die vor Versicherungsbeginn stattgefunden haben).
Ihr Verbundgruppen Assekuranzservice
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an — wir sind auf dem Dienstleistungstag am 05. und 06.11.2014 in der Kölner Flora für Sie da! Ansonsten wenden Sie sich bitte an Armin Wölbeling, ServiCon unter Tel.: 0221 35 53 71 40 oder per eMail: a.woelbeling@servicon.de.