ZGV: Wer betriebliche Altersvorsorge will, muss wirksame Anreize schaffen
Bislang entfaltet sich die erklärte Absicht der Bundesregierung, die betriebliche Altersvorsorge stärker zu fördern, als reines Lippenbekenntnis.
11.12.2006
Auf einer Tagung der Deutschen Rentenversicherung hob SPD-Sozialminister Franz Müntefering erneut die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für die Sicherung des Rentensytems hervor. Bislang jedoch sind keine Maßnahmen erkennbar, mit denen die Bundesregierung die Unternehmen motiviert.„Wenn es Müntefering ernst ist mit seiner Aussage, müsste er die Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen für die bAV über das Jahr 2008 hinaus verlängern“, erklärt ZGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.
Das Bundeskabinett hatte diese Woche die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr zur Stabilisierung des Rentensystems beschlossen. Müntefering erklärte in diesem Zusammenhang, dass zusätzlich die private und betriebliche Altersvorsorge an Bedeutung gewinnen müsse. Für die Zeit nach 2030 müssten Arbeitnehmer rund ein Drittel ihrer Altersbezüge selbst ansparen: „Das ist nicht das Sahnehäubchen obendrauf, sondern essentielle Vorsorge“.
Münteferings Aussage steht damit im Widerspruch zum geplanten Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen zur bAV bei nachgelagerter Besteuerung Anfang 2009. Bislang sind bis zu vier Prozent der Beitragbemessungsgrenze sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. „Gerade durch die Sozialversicherungsfreiheit sind Arbeitnehmer motiviert, in die bAV zu investieren“, bestätigt Veltmann. Auf den eingezahlten Betrag zahlen Arbeitnehmer weder Steuern noch arbeitnehmerseitige Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus reichen Arbeitgeber ihre Kostenersparnis an den arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträgen häufig an die Arbeitnehmer weiter, wie dies in den Tarifverträgen der Verbundgruppen zur bAV geregelt ist.
Wenn die Arbeitnehmer tatsächlich rund ein Drittel ihrer Altersbezüge selbst ansparen müssen, wie Müntefering es fordert, sollte die Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen zusätzlich über die 4%-Grenze hinaus ausgedehnt werden“, fordert ZGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.