MENÜ MENÜ

ZGV tritt für bessere Chancen einer betrieblichen Altersvorsorge ein

Der für 2009 geplante Wegfall der Befreiungeiner Sozialversicherungspflicht für die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge ist kontraproduktiv!

20.11.2006

Seit 2001 sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei nachgelagerter Besteuerung sozialversicherungsfrei (Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Direktversicherung nach neuem Recht). Diese Regelung gilt bislang nur bis Ende 2008. Ab 2009 sind die Beiträge zur bAV nicht mehr sozialversicherungsfrei. Der ZGV fordert, dass die bestehende Regelung über das Jahr 2008 hinaus besteht.

In vielen Branchen — so auch im Groß- und Außenhandel — wurden Tarifverträge über Altersvorsorge auf Grundlage dieser Sozialversicherungsfreiheit nach dem gleichen Prinzip abgeschlossen: Der Arbeitgeber fördert die Umwandlung von Entgelt in die betriebliche Altersvorsorge, soweit er durch die Sozialversicherungsfreiheit Kosten spart. Der Arbeitnehmer ist durch die Sozialversicherungsfreiheit motiviert, in eine bAV zu investieren. Ab 2009 müssten Arbeitnehmer gegenüber vorher erheblich mehr in die bAV einzahlen, weil nunmehr der Beitrag zur bAV mit Sozialversicherungsabgaben belastet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt heute 200 € in eine Pensionskasse ein, effektiv ist er aber mit nur mit 100 € belastet, denn bei Nicht-Einzahlen in eine solche Pensionskasse müssten von den 200 € rund 100 € für Sozialversicherung und Steuer aufgewandt werden. Ab 2009 wäre der Betrag von 200 € zwar noch steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Also müsste der Arbeitnehmer nunmehr etwa 160 € statt 100 € zahlen. Gerade bei niedrigen Gehältern schlägt dies erheblich zu Buche. Zugleich würden die tarifvertraglichen Regelungen ab 2009 nicht mehr greifen.

Der Wegfall der Sozialversicherungsbeitragsfreiheit wäre ein falsches Signal. Noch weniger Arbeitnehmer wären bereit, in die Altersvorsorge zusätzlich zu investieren. Die betriebliche Altersversorgung muss aber gestärkt werden, weil das gesetzliche Rentensystem den Erfordernissen immer weniger gerecht wird. So sollte die Sozialversicherungsbeitragsfreiheit im Gegenteil ausgeweitet werden, damit etwa auch Lebensarbeitszeitkonten neben der betrieblichen Altersvorsorge finanziert werden können. Wer heute nicht zusätzlich vorsorgt, belastet später die Sozialversicherungssysteme. Die Unternehmer können immer weniger die Kosten aus den Folgen des demografischen Wandels schultern und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben.

Zurück zur Übersicht