ZGV-Praxisevaluation zu Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Ihre Mithilfe ist gefragt!
22.04.2007
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, mit dem europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden. Das Gesetz geht an vielen Stellen - nicht nur im zivilrechtlichen sondern auch im arbeitsrechtlichen Teil - über die europäischen Vorgaben hinaus. Die neuen Vorschriften schränken die Privatautonomie weiter ein, bringen wegen vieler unklarer Regelungen erhebliche Rechtsunsicherheit und neue Bürokratielasten für die Unternehmen mit sich.
Um substantiiert die negativen Auswirkungen des Gesetzes darstellen zu können, benötigen wir Ihre Hinweise auf Probleme mit dem Gesetz und seinen Regelungen. Für eine Praxisevaluation besonders hilfreich ist es, wenn Sie uns möglichst viele konkrete Fälle nennen könnten.
Dies gilt besonders für:
- Zusatzkosten, die den Unternehmen entstanden sind (z.B. durch Schulungen)
- Bürokratische Lasten, die das Gesetz mit sich gebracht hat (z.B. neue Prozesse, die eingerichtet werden mussten)
- Fälle von Arbeitgebern, die Opfer von Antidiskriminierungsklagen geworden sind, bei denen erkennbar kein ernsthaftes Beschäftigungsinteresse, sondern persönliche Bereicherung im Vordergrund standen (sog. AGG-Hopping)
- Rechtunsicherheit, die bei der Anwendung des Gesetzes besteht.
Ihre Fragen beantwortet: Judith Röder, Tel: 030-590099-662, e-mail: j.roeder@zgv-online.de