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ZGV: Pflegezeitanspruch wirft mittelständische Unternehmen massiv zurück

Den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidtgeplanten Arbeitnehmeranspruch auf Pflegezeit lehnt der ZGV alsüberflüssig und wettbewerbsfeindlich ab.

13.09.2007

Der ZGV lehnt Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit, Arbeitnehmern Rechtsansprüche Freistellung zur Pflege Angehöriger zu geben, strikt ab. Anlässlich der sicher wünschenswerten Qualitätsverbesserung bei der Pflege plant das Ministerium die Einführung von Freistellungsansprüchender Arbeitnehmern zur häuslichen Pflege von Angehörigen - vergleichbar dem bereits existierenden Elternzeitanspruch.

Beschäftigte sollen danach einen „langen“ Freistellungsanspruch erhalten von bis zu sechs Monaten für die Pflege in häuslicher Umgebung. Sie können dabei zwischen einer vollständigen Freistellung und einer Reduzierung der Arbeitszeit wählen — lediglich bei der Verteilung der ggf. gewählten Teilzeitist ein Mitspracherecht des Arbeitgebers angedacht. Der Anspruch ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit geltend zu machen.

Darüber hinaus soll der Arbeitnehmer einen „kurzen“ Anspruch auf Freistellung für 10 Tage erhalten, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.Beide Freistellungsansprüchesind bislangnur bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern geplant.

Der ZGV hält diese Rechtsansprüche für unnötig und gerade auch im internationalen Vergleich für wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich. Der beschäftigungsintensive Mittelstand sei zudem besonders von einer solchen Regelung betroffen. Natürlich sei, so ZGV-Präsident Wilfried Hollmann, eine größtmögliche zeitliche Flexibilität auch seitens der Arbeitgeber hinsichtlich dieser gesellschaftlichen Herausforderung erwünscht. In vielen Mitgliedsunternehmen würden jedoch bereits flexible Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit der Vor- und Nacharbeitung von Freizeit im besten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer praktiziert, die einen gesetzlichen Freistellungsanspruch überflüssig machten.

Zu gern werde übersehen, daß dieArbeit auch für die Unternehmen planbar sein müsse, was durch immer neue einseitig durch den Mitarbeiter gestaltbare Freistellungsansprüche erheblich schwieriger werde.

Außerhalb Deutschlandssei zudem ein solcher Freistellungsanspruch nicht bekannt. Nach einemeuropaweiten Untersuchunghättendeutsche Arbeitnehmer mit durchschnittlich 40 Urlaubs- und Feiertagen pro Jahr nach den Schweden mit 42 Tagen bereits die meisten freien Tage in der EU - weitere Freistellungsansprüche würden einen noch größeren Standortnachteil begründen.

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