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ZGV lehnt Rechnungsstandard des IAS Board für kleine und mittlere Unternehmen ab

In seiner Stellungnahme gegenüber dem IAS Board lehnt der ZGV, zugleich im Namen der den Verbundgruppen angeschlossenen kleinen und mittleren Unternehmen handelnd, die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen entschieden ab.

24.10.2007

Dabeistellt der ZGV ein Junktimzwischen der Regelung der IAS 32, der Definition des Eigenkapitals und den IFRS for SME her. Durch IAS 32 werden die Geschäftsguthaben der Mitglieder in Genossenschaften, aber auch das eingezahlte Gesellschafterkapital in Personengesellschaften zu einfachen Verbindlichkeiten und werden nicht mehr als Eigenkapital bilanziert.

Der ZGV fordert das Board auf, diesen Standard zu überarbeiten. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze, die insbesondere die Nachrangigkeit dieses gezeichneten Kapitals in den Fordergrund stellen. Solange der Standard IAS 32 nicht geändert ist, kann es keine Akzeptanz der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen geben, denn auch diese würden große Teile ihres Eigenkapitals bilanzrechtlich verlieren.

Dessen ungeachtet ist ein allgemeines Bedürfnis für international vergleichbare Standards für kleine und mittlere Unternehmen zu bezweifeln.

Ganz abgesehen von den Kritikpunkten, die der Europaabgeordnete Radwan (EVP) zu Recht erhebt, wie z.B. die fehlende demokratische Legitimation des IAS-Boards, die fehlende Benutzeranalyse, die Forderung nach der Entwicklung eines eigenen Rechnungslegungsstandards und nicht zuletzt die Einbeziehung dieser mittelständischen Unternehmensformen in die Erarbeitung der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen, verweist der ZGV darauf, dass die IFRS in ihrem jetzigen Stand nicht den Ansprüchen kleiner und mittlerer Unternehmen entsprechen. Sie sind nicht als eigenständige Rechnungslegungsstandard entwickelt worden, sondern stellen eine Verkürzung der full IFRS dar. Das heißt zugleich, dass sie sich nicht an den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen und an den Bedürfnissen der stakeholder orientieren, die sich berechtigterweise über kleine und mittlere Unternehmen informieren möchten. Dieser Kreis setzt sich völlig anders als der von kapitalmarkt-orientierten Unternehmen zusammen. Auch ist ein Fragezeichen hinter den grundsätzlichen gedanklichen Ansatz der IFRS zu setzen, insbesondere hierzu das Prinzip des Fair Value und die umfangreichen Anforderungen an den Anhang einer Bilanz. Die Komplexität der IFRS machen dieses Standardwerk für kleine und mittlere Unternehmen unpraktikabel und damit nicht übernehmenswert.

Letztlich ist die Frage zu stellen, inwieweit diese IFRS mit der 4. und 7. Gesellschaftsrichtlinie in Einklang zu bringen sind.

Angemessen aus Sicht des ZGV wäre es, über eine Modernisierung im Wege der Überarbeitung der 4. und 7. Gesellschaftsrichtlinie der Bilanzierungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen nachzudenken, hier ein eigenständiges praktikables Gesamtwerk zu entwickeln, das auch adäquate Antworten auf die Frage der Berechnung des Gewinns und der steuerlichen Behandlung gibt.

Als Fazit dieser Kritik ergibt sich zwangsläufig die Forderung an die EU, dieses Standardwerk, auch wenn es in Teilen durch das Board überarbeitet wird, nicht - und auch nicht nur optional - zu legalisieren.

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