MENÜ MENÜ

ZGV lehnt neue Instrumente zur Verbraucher-Sammelklage ab

Stellungnahme zum EU-Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher abgegeben

09.02.2009

Mit den im Grünbuch enthaltenen Vorschlägen der Europäischen Kommission zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher soll diesen die Durchsetzung ihrer Rechte in solchen Fällen erleichtert werden, in denen zahlreiche Verbraucher durch eine verbraucherrechtswidrige Praxis eines einzelnen Gewerbetreibenden geschädigt wurden. Gegen das Verbraucherrecht verstoßen nach Ansicht der Kommission z.B. überhöhte Preise, irreführende Werbung auf Websites oder das Fehlen vorgeschriebener Informationen über Finanzprodukte.

Der ZGV stimmt zwar dem allgemeinen Gedanken zu, dass jeder Geschädigte, ob Unternehmer oder Verbraucher, das Recht haben muss, einen erlittenen Schaden erstattet zu erhalten. Dies beinhaltet zweifelsohne auch eine effiziente und ökonomische Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche. Ob allerdings die Vorteile neuer Rechtsinstrumente zur Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Sammelklagen im Vergleich zu den bereits existierenden prozessualen Möglichkeiten die Nachteile überwiegen, wird vom ZGV stark angezweifelt.

Der ZGV lehnt daher in seiner Stellungnahme an die EU-Kommission und das BMJ die Einführung von Instrumenten zur kollektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf europäischer Ebene ab. Zu groß ist die Gefahr damit einhergehender missbräuchlicher Klagen, Erpressungsszenarien und unverhältnismäßigen Kosten für die mittelständischen Unternehmen. Den von der Kommission bemühten Erwägungsgründen und angeblichen Vorteilen für die Realisierung eines europäischen Binnenmarktes stehen nicht nur wirtschaftliche Nachteile, sondern insbesondere rechtliche Gründe entgegen. Unter Hinweis auf die bisher fehlende Ermächtigung für eine EU-Regelung und in Anbetracht der vielen ungeklärten Fragen kommt aus Sicht des ZGV allein die im Grünbuch aufgeworfene Option 1, d.h. der Verzicht auf einen konkreten Vorschlag unter gleichzeitiger Beobachtung der bereits vorhandenen und in Zukunft in Kraft tretenden Maßnahmen in der EU und den Mitgliedstaaten, in Betracht.

Die ausführliche Stellungnahme des ZGV lesen Sie hier.

Zurück zur Übersicht