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ZGV lehnt Änderungen des Umsatzsteuersystems (Revers Charge System) ab

Wie bereits gegenüber dem BMF hat der ZGV im Rahmen des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission, Generaldirektion Steuern, dem Reverse Charge System, eine Abfuhr erteilt.

17.10.2007

Durch das Reverse Charge System soll bei Lieferung und Leistungen ab einem Wert von 5000,00 € die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen. Sinn dieses Systemwechsel ist eine effektivere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges.

Hinter dem Systemwechsel steht sowohl die deutsche als auch die österreichische Regierung. Die Kommission hat ein unabhängiges Gutachten vorgelegt, das sich kritisch mit den Änderungsvorschlägen befasst und aus Sicht des ZGV bereits deutlich macht, dass mittelständische Unternehmen durch dieses Verfahren Nachteile zu erleiden haben. Die Bürokratie wird aufgebläht. Auch ohne Steuerschuld sind zu Kontrollzwecken Umsatzmeldungen vorzunehmen. Die Abgrenzung sowie die Verwaltung eines derart komplexen Verfahrens, das gekennzeichnet ist durch zwei nebeneinander anzuwendenden Systemen führt zu Verwaltungsaufwand und Kostenbelastung. Hinzu kommt, dass das liefernde/leistende Unternehmen die Haftung für die Steuerschuld des Leistungsempfänger zu tragen hat und letztlich der Cash Flow der Unternehmen negativ beeinflusst wird.

Das weitere Vorgehen der Kommission hängt ganz entscheidend von dem ECOFIN Rat ab; Finanzminister Steinbrück hat bereits Mitte des Jahres, gestärkt durch das Vetorecht in Steuerfragen, auf die Durchsetzung seiner Wünsche bestanden. Es ist nicht auszuschließen, das die Kommission daher der fakultativen Einführung des Reverse Charge Systems zumindest mit einem Probelauf für Österreich zustimmt.

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