ZGV fordert Überarbeitung von IAS 32 vor Verabschiedung der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen
Der ZGV hat in einer kurzen Stellungnahme an das IAS-Board zu dem Entwurf der Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass erste Priorität die IAS 32 haben.
11.10.2007
IAS 32 beinhaltet die Definition des Eigenkapitals. Die derzeitige Situation führt dazu, dass Genossenschaften und Personengesellschaften das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital als Verbindlichkeiten und nicht als Eigenkapital bilanzieren müssten. Dieses gilt auch für die IFRS, die derzeit vom Board für kleine und mittlere Unternehmen vorgeschlagen werden. Aus Sicht des ZGV sind diese Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen inakzeptabel, solange der Eigenkapitalbegriff nicht in positiver Weise geregelt wird.
Darüber hinaus spricht sich der ZGV gegen den jetzigen Entwurf der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen aus. Er rügt die Legitimation des Boards, bemängelt die mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Entwurf wird den Informationsbedürfnissen und den Bilanzierungsgrundsätzen kleinerer und mittlerer Unternehmen nicht gerecht. Sofern nicht wesentliche Ansätze, wie z.B. das Fair-Value-Prinzip grundsätzlich geändert werden, kann der Entwurf nicht Grundlage für die Rechnungslegung kleiner und mittlerer Unternehmen sein.
Entscheidend wird in den kommenden Monaten die Frage sein, wie sich die Kommission zu dem möglicherweise dann überarbeiteten Entwurf stellt. Nach bisheriger Aussage denkt die Kommission nicht daran, die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen - wenn auch nur optional - zu legalisieren. Denkbar ist aber, dass in der langfristigen Entwicklung, z.B. bei der Überarbeitung der Bilanzrichtlinien einzelne Elemente der IAS-Rechnungslegung übernommen werden.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.