MENÜ MENÜ

ZGV fordert "level playing field" für Verbundgruppen

Im Rahmen der Konsultation der Generaldirektion Wettbewerb zur Überarbeitung der Leitlinien "horizontale Wettbewerbsbeschränkungen" fordert der ZGV eine Festschreibung des notwendigen kartellrechtlichen Freiraums für die Tätigkeit der Verbundgruppen

13.02.2009

Die Leitlinien für horizontale Wettbewerbsbeschränkungen, die sich u.a. auch mit den Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen befassen, sind bereits vor 10 Jahren veröffentlicht worden. Die jetzt von der Kommission ins Auge gefasste Überarbeitung erfolgt daher zum ersten Mal vor dem Hintergrund eines einheitlich in Europa geltenden, europäischen Kartellrechts.

Primäres Ziel des ZGV bei der Überarbeitung dieser Leitlinien ist es daher, das bereits in Deutschland auf der Basis des deutschen Rechts Erreichte festzuschreiben. Insoweit weit geht es partiell nicht um eine Erweiterung, sondern um die Klarstellung, dass der bisher gewährte Duldungsrahmen im Bereich des gemeinsamen Einkaufs, der verbindlichen Konditionsaushandlung für die Anschlusshäuser, der Bezugsbindungen allgemeiner Art und in spezieller Weise erhalten bleibt. Auch anzusprechen ist der Bereich der Preisempfehlungen, nachdem die Mittelstandsempfehlung, die lange Zeit aufgrund der deutschen Rechtslage ein effizientes Marketinginstrument darstellte, weggefallen ist. Die Stellungnahmen können hierabgerufen werden.

Mit einem ersten Entwurf der Überarbeitungen ist erst nach Ostern zu rechnen. Daran dürfte sich eine intensive Diskussion anschließen, die dadurch erschwert wird, dass nahezu gleichzeitig die Gruppenfreistellungsverordnung vertikal überarbeitet wird, in der insbesondere das Thema Festpreisbindung für Verbundgruppen bei Marketingaktionen zu behandeln ist. Damit gewinnt auch die Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen eine besondere Brisanz.

Zurück zur Übersicht