ZGV fordert Ergänzung der Leitlinien zur horizontalen Wettbewerbsbeschränkung
Mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinien wird im Herbst 2010 gerechnet
11.07.2010
Im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) fordert der ZGV eine bessere Darstellung der Arbeitsweise des kooperierenden Mittelstandes in den Verbundgruppen.
Dabei muss deutlich werden, dass mögliche Wettbewerbsbeschränkungen lediglich dem Nachteilsausgleich gegenüber filialisierenden Großbetrieben in Einkauf, Vermarktung und Dienstleistungen und damit dem Erhalt mittelständischer Unternehmen dienen. Die erzielten Konditionsverbesserungen werden über die Mitgliedshäuser an den Verbraucher weitergegeben, wenn nicht in Preisreduzierungen, so doch insbesondere im Konsumgüterhandel in Form von Service- und Beratungsleistungen, die der Verbraucher nur bei mittelständischen Fachgeschäften in dieser Form erhält. Konkret sollte auch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Marktanteilsgrenze von 15 Prozent, bis zu der man Wettbewerbsbeschränkungen horizontaler Art für nicht schädlich hält, keine exakte Größe ist, sondern in Relation der Intensität der Bindung zwischen Verbundgruppe und Mitglied jeweils bewertet werden muss.
Nach weiteren Diskussionen, insbesondere im Competition Network, dürfte im Spätherbst mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinien zu rechnen sein.