ZGV fordert demokratisch legitimiertes Gremium für Rechnungslegungsstandards
Nach dem DRSC ist vor dem DRSC: Zu Ende 2010 kündigt das Bundesjustizministerium den Vertrag mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Committee (DRSC). Jetzt muss es darum gehen, einen demokratisch legitimierten Standardisierungsrat zu bilden, der den Mittelstand ausreichend repräsentiert.
19.11.2010
Nach dem DRSC ist vor dem DRSC: Zu Ende 2010 kündigt das Bundesjustizministerium den Vertrag mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Committee (DRSC). Jetzt muss es darum gehen, einen demokratisch legitimierten Standardisierungsrat zu bilden, der auch den Mittelstand ausreichend repräsentiert.
Das als "Standardsetter" bezeichnete Gremium, welches im HGB verankert ist, hat die Aufgabe, die Standardsetzung wissenschaftlich zu begleiten und für die Fortentwicklung des Rechnungslegungsstandards geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Der momentane Standardsetter, der DRSC, geriet wegen seiner als nicht unparteiisch empfundenen Äußerungen im Zusammenhang mit dem IFRS für kleinere und mittlere Unternehmen in Kritik. Entgegen dem Votum der entsprechenden Wirtschaftsverbände, so auch des DGRV und des ZGV, erklärte der DRSC, dass die IFRS für kleinere und mittlere Unternehmen erforderlich und sachgerecht formuliert seien, auch negierte er die für den Mittelstand nicht hinnehmbaren Auswirkungen einer Umstellung auf IFRS und den damit verbundenen unnötigen Mehrkosten. Tatsächlich sind die Gremien des DRSC ganz überwiegend mit Mitarbeitern bzw. Partnern der großen vier international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besetzt. Dies verdeutlicht die von den Mitgliedern eingebrachte Interessenlage und zugleich, dass die notwendige Sachkunde und Kenntnis über die Bedürfnisse und Arbeitsweise mittelständischer Unternehmen nicht vorhanden ist.
Auch war der DRSC ganz überwiegend von Großunternehmen und den großen Sozietäten finanziert. Der ZGV fordert eine demokratischen Prinzipien entsprechende Zusammensetzung des DRSC. Der DRSC neuer Prägung sollte aus öffentlichen Mitteln finanzieren werden, wobei sich das auftraggebende BMJ durchaus durch Sponsorbeiträge refinanzieren kann. Notwendig ist eine angemessene Vertretung des Mittelstandes in den Gremien des DRSC.