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ZGV begrüßt Brüsseler Pläne zur Erleichterung der Unternehmens-Nachfolge

Schwerpunktthema der Juniorentagung Mittelstand 2006

22.03.2006

Brüssel/Berlin, 22.03.2006. Die EU-Kommission will die Übergabe von kleinen und mittelständischen Unternehmen an einen Nachfolger erleichtern. Dazu hat die Brüsseler Behörde ein Aktionsprogramm vorgestellt, das Verbesserungen in vier Bereichen vorschlägt: So sollen die Mitgliedstaaten ihre steuerlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine Unternehmensnachfolge erleichtert wird. Außerdem soll die Finanzierung von Übernahmen verbessert werden. Darüber hinaus will die Kommission erreichen, dass der Markt für zum Verkauf stehende Unternehmen übersichtlicher wird und Unternehmer, die einen Nachfolger suchen, sich besser informieren können.

Für den Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen als einen der größten Mittelstandsverbände Deutschlands spielt diese insbesondere den Mittelstand betreffende Herausforderung bereits seit geraumer Zeit eine zentrale Rolle in seiner Arbeit. „Mit diesem Aktionsprogramm geht die EU-Kommission den richtigen Weg und greift eine zentrale Forderung des ZGV auf, der in vielfältiger Form diese Thematik immer wieder behandelt und in den Blickpunkt gerückt hat“, so ZGV Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann in Berlin.

„DIE Veranstaltung zu diesem im wahrsten Sinne zukunftsträchtigen Thema wird vom 6. bis 8.Oktober 2006 in Köln stattfinden: . Hier werden in vielfältiger und nachhaltiger Weise die unterschiedlichen Aspekte der geordneten Unternehmensnachfolge beleuchtet und behandelt. Es werden unterschiedliche erfolgreiche Lösungsansätze vorgestellt, damit aus der Thematik eben keine Problematik wird“, unterstrich Veltmann. Der ZGV komme damit seiner Verantwortung als Mittelstandsverband in ganz praktischer, praktikabler und pragmatischer Weise nach, betonte der ZGV-Hauptgeschäftsführer.

In den kommenden zehn Jahren steht für etwa ein Drittel aller kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Nachfolgeregelung an. Betroffen sind EU-weit rund 690 000 Firmen mit 2,8 Millionen Arbeitsplätzen.

Die EU-Kommission will mit ihrer Initiative erreichen, dass erfolgreiche Angebote und Initiativen in der gesamten EU umgesetzt werden. So sollten finanzielle Förderungen wie Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften nicht nur für Neugründungen, sondern auch für eine Unternehmensnachfolge gewährt werden. Dies geschieht bereits in sechs Mitgliedsländern (Belgien, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Österreich und Irland).

Auch können Steuervergünstigungen, die für Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Unternehmern gewährt werden, die Chancen für eine erfolgreiche Weitergabe der Firma erhöhen. In sechs EU-Staaten, darunter auch in Deutschland, wird die Weitergabe von Unternehmen bereits steuerlich bevorzugt behandelt.

Weitere Informationen zum EU-Aktionsplan finden Sie hier...

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