MENÜ MENÜ

Weißbuch über Schadensersatzklagen wegen Kartellverstößen vorgelegt

Die EU-Kommission hat ihre Vorstellungen, wie Sammelklagen geschädigter Verbraucher oder auch kleiner Unternehmen aufgrund von Schäden aus Kartellverstößen vereinfacht werden können, vorgelegt.

30.03.2008

Ansatzpunkt für das Weißbuchwar ursprünglich der Gesichtspunkt des private Enforcements. Die Kommission wollte damit einen Anreiz schaffen, dass Unternehmen durch Schadensersatzklagen überhaupt erst Kartellverstöße öffentlich machen. Der jetzige Ansatz der Kommission geht dahinter - erfreulicherweise - zurück. Damit wurde dem Einwand Rechnung getragen, dass die Verfolgung von Kartellverstößen Aufgabe der staatlichen Institutionen ist. Der Vorschlag im Weißbuch beschränkt sich dann auch darauf, eine Sammelklage für Kartellverstöße zu ermöglichen. Damit nähert er sich den Überlegungen der Generaldirektion Verbraucherschutz, auch für andere Schäden der Verbraucher ein Sammelklageverfahren zu entwerfen.

Das Weißbuch beschränkt sich auf die Regulierung des tatsächlich dem Abnehmer entstandenen Schadens und erhofft eine Abschreckungswirkung gegenüber potentiellen Kartellanten.

Schwerpunkt ist die Zulassung von Verbandsklagen, etwa Verbraucherverbänden, die staatlicherseits anerkannt sind.

Es gilt das sog. opt-in Verfahren, d.h. nur identifizierte Kläger sind Teilnehmer des Verfahrens.

Die Offenlegung von Beweismitteln wird unter Mitwirkung des Richters vereinfacht („Fact pleading“).

Liegen bereits rechtskräftige Entscheidungen einer Kartellbehörde vor, ist die Frage, ob ein Kartellverstoß gegeben ist, präjudiziert.

Der im Weißbuch konkretisierte Vorschlag ist daher ein Schritt weg von nicht in deutsches bzw. europäisches Rechtssystem passenden Amerikanismen. Gleichwohl ist aus Sicht des ZGV, insbesondere aufgrund der deutschen Rechtslage, die Schaffung eines derartigen Instruments nicht notwendig. Hinzu kommen weiterhin Fragen an die Ausgewogenheit des vorgeschlagenen Systems. Nicht zuletzt bleibt der Verdacht, dass es der Kommission im Kern darum geht, sich im Lichte weiterer Verbraucher schützender Maßnahmen zu sonnen.

Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel