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Warenkreditversicherung wird staatlich abgesichert

"Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" des BMWi beschließt Maßnahmen gegen eine Kreditklemme im Mittelstand

01.09.2009

Berlin, 1. September 2009 — Als ein besonderes Finanzierungshemmnis des Mittelstandes galt in den letzten Monaten die massive Konditionenverschlechterung im Bereich der Warenkreditversicherungen. Der ZGV hatte auf die sich deutlich verschlechternden Bedingungen mehrfach hingewiesen.

Um so mehr begrüßt der Verband die Initiative des"Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" am 1. September, Maßnahmen gegen eine möglicherweise auftretende Kreditklemme im Mittelstand zu ergreifen. „Wir werten die Maßnahmen des Lenkungsausschusses Unternehmensfinanzierung als ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand“, so ZGV Präsident Wilfried Hollmann am Dienstag in Berlin. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers beschloss der Ausschuss, Warenkreditversicherungen staatlich abzusichern und die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch Globaldarlehen der KfW zu verbessern. Damit wolle man sicherstellen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekämen.

Im Mittelpunkt der Beratungen des Lenkungsausschusses standen die Themen Kreditversicherung und Globaldarlehen. Um die Folgen des seit Herbst 2008 als Reaktion auf die schlechte Wirtschaftslage rückläufigen Kreditversicherungsangebotes für die Unternehmen zu vermindern, hat der Lenkungsausschuss die Umsetzung des sog. Aufstockungsmodells ("Top-Up") beschlossen. Dabei übernimmt der Staat zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den private Kreditversicherer krisenbedingt nicht mehr absichern. Das Gewährleistungsvolumen aus dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" wird 7,5 Mrd. Euro betragen. Die staatliche Zusatzdeckung wird maximal so hoch sein wie der Versicherungsschutz des Kreditversicherers. D.h.: Reduziert der Kreditversicherer den Schutz von 100% auf 50%, kann der Staat weitere 50% ergänzen. Reduziert der Versicherer auf 30%, kann der Staat weitere 30% ergänzen. Dazu werden vorhandene Strukturen und Prozesse möglichst umfassend genutzt, um einen einfachen Zugang für die Antragsteller zu gewährleisten.

Vor einer Markteinführung ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik zu befassen. Auch sind noch einige organisatorische und vertragliche Fragen zu klären, so dass der Programmstart für Oktober/November 2009 vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten werden in Kürze vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht, ZGV-online wird darüber zeitnah informieren.

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