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Vorschriften zur Rechnungserstellung und Zentralregulierung

Ab 1.7.2004 gelten die besonderen Rechnungslegungsvorschriften des § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Hieraus folgt u. a. auch für die Lieferanten die Verpflichtung, Entgeltminderungen direkt auf der Rechnung anzugeben. Experten der Verbundgruppen haben im ZGV Grundsätze erarbeitet, wie mit diesem Postulat in der Zentralregulierung umgegangen werden kann. Dabei wird zwischen direkt dem Anschlusshaus / Mitglied zukommenden Entgeltminderungen und dem Leistungsaustausch zwischen Verbundgruppe und Vertragslieferanten differenziert.

29.07.2004

Ab 1.7.2004 gelten die besonderen Rechnungslegungsvorschriften des § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Hieraus folgt u. a. auch für die Lieferanten die Verpflichtung, Entgeltminderungen direkt auf der Rechnung anzugeben. Experten der Verbundgruppen haben im ZGV Grundsätze erarbeitet, wie mit diesem Postulat in der Zentralregulierung umgegangen werden kann. Dabei wird zwischen direkt dem Anschlusshaus / Mitglied zukommenden Entgeltminderungen und dem Leistungsaustausch zwischen Verbundgruppe und Vertragslieferanten differenziert.

Das Ergebnis der ZGV-internen Überlegungen können Sie hier herunterladen.

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