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Verschärfte Haftung bei Managementfehlern: Jetzt vorsorgen

Auf Haftungsverschärfungen bei Managementfehlern müssen sich auch Verbundgruppenchefs einstellen. Der ZGV empfiehlt aktive Vorsorge

30.08.2009

Am 05.08.2009 ist das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) in Kraft getreten — eine Reaktion der Politik auf die Finanzmarktkrise und vorläufiger Höhepunkt in einer langen Kette von Haftungsverschärfungen für Unternehmensleiter und Aufsichtsräte.

Die zwingende Vereinbarung eines Selbstbehaltes, wenngleich „nur“ für Vorstände von Aktiengesellschaften (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG), darf als einmalig gelten und wird zu Recht als unzulässiger Eingriff in die Privatautonomie gesehen. In Berlin denkt man derweil schon über ähnliche Sanktionen bei Genossenschaften und GmbHs nach. Die Zeiten, in denen Unternehmensleiter als nahezu unantastbar galten, sind längst vorbei.

Inzwischen haben permanente gesetzliche Haftungsverschärfungen, eine deutlich gestiegene Anspruchsmentalität und die zunehmende Sensibilisierung von Gerichten, Insolvenzverwaltern und Fiskus wie auch Sozialbehörden dafür gesorgt, dass Organpersonen immer häufiger Ziel von hohen Schadenersatzklagen werden. Und dabei geht es längst nicht nur um Ansprüche von Dritten, sondern oft genug um solche des eigenen Unternehmens.

Unterläuft Ihnen als Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat ein Fehler, haften Sie für den entstandenen Vermögensschaden - unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen. Und Sie haften gesamtschuldnerisch, Sie können also selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden.

Lösungen bietet auch die ServiCon und ihre Partner. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse der Verbundgruppen zugeschnitten. Beispielsweise sichert die DO Versicherung der R + V entsprechende Risiken ab. Sie kann für sämtliche betroffene Organpersonen abgeschlossen werden. Die Rechtsform — ob Genossenschaft oder GmbH — spielt dabei keine Rolle. Außerdem gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, eine TOP-Manager Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Doppelte Versicherungssumme, freie Wahl des Rechtsanwalts oder Verzicht auf die Kündigung im Schadenfall sind nur einige Beispiele für zu versichernde Leistungen.

Ihr Ansprechpartner bei der ServiCon: Jörg Glaser, 0221 35 53 71-30
Ihr Ansprechpartner bei der R+V: Herr Stephan Buettgen, 0221 95 16 41-26

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