Verdeckte Videoüberwachung: Verbot kommt
Überraschend haben sich Vertreter der Koalitionsfraktionen über den seit zwei Jahren auf Eis liegenden Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. So soll die verdeckte Videoüberwachung künftig verboten sein, die offene Videoüberwachung dagegen ausgeweitet werden.
18.01.2013
Berlin, 17. Januar 2013. Überraschend haben sich Vertreter der Koalitionsfraktionen über den seit zwei Jahren auf Eis liegenden Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. So soll die verdeckte Videoüberwachung künftig verboten sein, die offene Videoüberwachung dagegen ausgeweitet werden.
Wie schnell das Gesetz beschlossen wird, ist noch offen.Noch vor wenigen Tagen hieß es, essollte Ende Januar im Bundestag beschlossen werden. Dennochwurde eskurzfristig von der Tagesordnung des zuständigen Innenausschusses wieder gestrichen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode muss dennoch gerechnet werden.
Bereits im Sommer 2010 hatte die Bundesregierung den genannten Gesetzentwurf vorgelegt, Anfang 2011 folgten erste Lesung im Bundestagund Anhörung im Innenausschuss. Seither war eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern nicht möglich, mit einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode wurde im politischen Berlin nicht mehr gerechnet.
Umso erstaunter zeigt sich der MITTELSTANDSVERBUND über die jetzt erzielte Einigung. Zwar sei erfreulich, dass die offene Videoüberwachung, die bislang im eher unsicheren Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zulässig war, nun gesetzlich geregelt werden soll. Absolut unverständlich sei aber das geplante Verbot der verdeckten Videoüberwachung. Bereits heute hält die Rechtsprechung dieses Instrument zur Aufklärung von Straftaten und Vertragsverletzungen nur unter sehr restriktiven Bedingungen, z.B. unter Mitwirkung des Betriebsrates,für zulässig. An diese Vorgaben halten sich Unternehmen, sie benötigen dieses Instrument aber auch zur wirksamen Rechtsdurchsetzung und -verfolgung.Den in der Vergangenheit bekannt gewordenen Skandale war gemein, dass dort gegen diese jetzt schon geltenden Regeln verstoßen wurde, so dass behördliche Sanktionen bereits heute möglich sind. Eine Verschärfung des Datenschutzrechts und gar ein Verbot der verdeckten Videoüberwachung trifft also in erster Linie diejenigen, die sich an die Regeln halten.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. AuchFragen derZulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Complianceund zuRecherchemöglichkeiten des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken im Internet werden geregelt. Das Schutzniveau der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz darf zudem auch nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, unterschritten werden.