MENÜ MENÜ

Verbundgruppen und Kartellrecht - Was ist erlaubt?

Welche Freiheiten, welche Grenzen ergeben sich vor dem Hintergrund der neue EU-Regeln für die Kooperation von Wettbewerbern? Was bedeuten die Leitlinien für die tägliche Arbeit in den Verbundgruppen? Das Seminar des MITTELSTANDSVERBUNDES gibt Antworten - mit ausgewiesenen Kartellrechtsexperten am 22. März 2011 in Köln.

22.02.2011

Mit ihren neuen Horizontalleitlinien strebt es die EU-Kommission an,die Selbsteinschätzung horizontaler Vereinbarungen von im Wettbewerb stehenden Unternehmen nachhaltig zu erleichtern. Ausführungen in den Bereichen der Normung, des Informationsaustausches sowie der Forschung und Entwicklung stehen im Mittelpunkt des neuen Regelwerks. Für die Verbundgruppenpraxis stellen sich nun wichtige Fragen: Welche Freiheiten, welche Grenzen ergeben sich vor dem Hintergrund der neue EU-Regeln? Was bedeuten die Leitlinien für die tägliche Arbeit in den Kooperationen?

DER MITTELSTANDSVERBUND informiert in einem Workshop am 22.03.2011 in Köln über die Auswirkungen der neuen Leitlinien horizontal auf die Praxis der Verbundgruppen.

Termin: 22.03.2011, 9.30 — 15.00 Uhr

Ort: Köln, NH Hotel Köln-City ( Anfahrt )

Unter anderem sprechen:

  • Herr Dr. Henning Leupold, Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb)
  • Herr Dr. Jan Heithecker, WilmerHale Rechtsanwälte
  • Herr Dr. Markus Wagemann, Bundeskartellamt (7. Beschlussabteilung)

Damit konnte der MITTELSTANDSVEBRUND ausgewiesene wie auch einflussreiche Kartellrechtsexperten als Referenten gewinnen. Wagemann etwa ist Leiter der 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes - aus seiner Feder stammt die im April 2010 veröffentlichte und kritisch diskutierte "Handreichung" zum Thema Preisbildung zwischen Hersteller und Handel.

Die ausführliche Einladung zu diesem Workshop finden Sie HIER. Bei Fragen steht Ihnen Dr. Marc Zgaga, Büro Köln, Tel. 0221 / 35 53 71-39 zur Verfügung.

Zurück zur Übersicht