Verbändeanhörung GWB-Novelle: MITTELSTANDSVERBUND warnt vor Erpressungspotenzial durch privates Klagerecht
Nach dem Referentenentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fand im Bundeswirtschaftsministerium die Anhörung der Verbände statt. DER MITTELSTANDSVERBUND nutzte die Gelegenheit, die besonderen Interessen des kooperierenden Mittelstandes herauszustellen.
08.12.2011
Kontrovers vorgetragen wurde von den verschiedenen Interessensvertretungen insbesondere zu den Themen
- Fusionskontrolle: Systemwechsel vom Marktbeherrschungstest zum sogenannten SIEC-Test
- Missbrauchsaufsicht: Neufassung der Regelungen des § 20 Absatz 3 GWB - Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile sowie § 20 Absatz 4 GWB - Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis
- Beteiligung der Verbraucherverbände bei der privaten Kartellrechtsdurchsetzung
Während einige Verbände der Erzeugerseite auf die Notwendigkeit hinwiesen, insbesondere das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis als Schutznorm beizubehalten oder gar zu verschärfen, stellte DER MITTELSTANDSVERBUND fest, dass sich die Regelung in der Vergangenheit als nicht justitiabel herausgestellt hat. Alle Versuche der letzten Jahre, eine praxisgerechte und ausgewogene Formulierung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis zu finden, welche die Interessen beider Seiten berücksichtigt, haben sich als untauglich erwiesen. Abgesehen davon kann das Ziel, den Strukturwandel im Handel, insbesondere also das Ausscheiden kleiner und mittelständischer Unternehmen aus dem Markt, abzufangen, durch die beanstandete Regelung, also einen Eingriff in den Wettbewerb, ohnehin nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich DER MITTELSTANDSVERBUND gegen die Beibehaltung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis sowie des Verbots des Forderns ungerechtfertigter Vorteile — egal in welcher Fassung — ein.
Nachdem das Klagerecht für Verbände in der letzten GWB-Novelle noch kurz vor Schluss — im Vermittlungsausschuss — gekippt wurde, findet sich die Regelung in dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf erneut. Das Klagerecht für Verbraucherverbände sowie Verbände der Marktgegenseite wurde seitens der Verbraucherverbände naturgemäß als sehr positiv aufgenommen und begrüßt. DER MITTELSTANDSVERBUND lehnt eine derartige Ausweitung der Verfolgungsbefugnisse dagegen grundsätzlich ab. Das bisherige Instrumentarium, das den Kartellbehörden und Verbänden eingeräumt ist, ist völlig ausreichend. Es besteht daher kein Bedarf für ein privat enforcement, zumal hier Erpressungs- und Drohpotentiale eine Gefahr für den Mittelstand darstellen könnten.
Das Wirtschaftsministerium kündigte an, den Referentenentwurf zu Beginn des neuen Jahres ins Kabinett einzubringen. DER MITTELSTANDSVERBUND begleitet das Gesetzgebungsverfahren und wird über den Fortgang berichten.