Update Koalitionsverhandlungen II: Arbeitsgruppe "Verkehr, Bau und Infrastruktur"
Unionsparteien und Sozialdemokraten sind sich einig über die Prioritätensetzung bei der Verkehrsinfrastruktur und die weitere Förderung energieeffizienten Bauens. Das Thema "Maut" und Finanzierungsfragen wurden der Steuerungsgruppe überlassen.
22.11.2013
Berlin, 21.11.2013 — Zwei Monate nach der Bundestagswahl sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD noch nicht beendet. Einzelne Arbeitsgruppen legten in dieser Woche Sachstandspapiere vor. Der MITTELSTANDSVERBUND informiert.
Die Arbeitsgruppe "Verkehr, Bau und Infrastruktur" hat ein Ergebnispapier (Volltext zum Download hier) vorgelegt. Über viele Punkte besteht Einigkeit, über andere muss die Steuerungsgruppe aus 75 Politikern aus CDU, CSU und SPD entscheiden.
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Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sichern
Im Mittelpunkt steht eine netzorientierte Bundesverkehrswegeplanung: Sie wollen die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 — 2030 (BVWP)als verkehrsträgerübergreifende Netzplanung zügig und transparent vorantreiben. Dabei soll auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung von Neu- und Ausbauprojekten achten. Nicht jeder Wunsch ist erfüllbar. Die oberste Priorität lautet: Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau.
Die Arbeitsgruppe mahnt für die bundeseigene Infrastruktur einen jährlichen Fehlbedarf in Höhe von 4 Mrd. Euro an. Die SPD will, dass 2 Mrd Euro dem Verkehrsressort jährlich zugewiesen werden sollen. Die als weitere Finanzierungsmöglichkeit denkbare Regelung zur Nutzerfinanzierung (Maut für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Lkw-Maut) ist den Schlussverhandlungen zum Koalitionsvertrag vorbehalten.
Die künftigen Koalitionäre wollen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern in sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) oder Infrastrukturgesellschaften als zusätzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projekte wirtschaftlicher umgesetzt werden können.
- Akzeptanz von Infrastruktur fördern
Um mehr Akzeptanz und Transparenz bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zu schaffen, soll die Bürgerbeteiligung in der Vorphase der Planfeststellung verbessert werden. Die Politiker wollen auch den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen.
- Schiene, Straße, Wasserstraße stärken
Für die künftige Verkehrsbewältigung sollen die einzelnen Verkehrsträger besser verzahnt werden - mit dem Ziel, mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Im Straßenverkehr setzt die Arbeitsgruppe auf eine intelligente Verkehrsinfrastruktur sowie den verstärkten Einsatz von Verkehrstelematik und modernen Informations- und Kommunikationssystemen.
- Den Mobilitäts- und Logistikstandort Deutschland stärken
Die Branche soll bei der Aufwertung der Güterverkehrs- und Logistikberufe unterstützt werden, u.a. durch einen aktiven Einsatz gegen Lohndumping und für bessere Arbeitsbedingungen in der Transport- und Logistikbranche. Bestehende Regelungen zum Marktzugang im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr und im Binnenverkehr sollen überprüft werden. Einer weiteren Lockerung der Kabotageregelungen wird nur zugestimmt, solange das Gefälle bei Arbeits- und Sozialbedingungen nicht zu Marktverwerfungen führt.
- Qualitätsvolles und bezahlbares Wohnen
Die Arbeitsgruppe setzt hier auf Stärkung der Investitionstätigkeit, Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus sowie eine mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung.
Für die Dauer von fünf Jahren soll in ausgewählten Gebieten die degressive Abschreibung für den Mietwohnungsbau wieder eingeführt werden. Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben erhalten, ggf. soll die staatlich geförderte Eigenheimrente („Wohn-Riester“)verbessert werden.
Eine " Mietpreisbremse" wird eingeführt. Den Ländern wird für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit eingeräumt, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhung zu beschränken. Künftig sollen nur noch höchstens 10 % - längstens bis zur Amortisation der Material- und Handwerkerkosten - einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen.Das energieeffiziente Bauen und Sanieren wird als entscheidender Beitrag zur Energiewende weiter fördert. Leider wurde nicht vereinbart, Abschreibungsmöglichkeiten für die Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien wieder einzuführen.
- Stadt- und Regionalentwicklung
Hier wurden Vereinbarungen zur Städtebauförderung, zu den Stadtumbauprogrammen Ost und West, zur regionale Kooperation und zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme getroffen.