Unternehmensteuerreform mit "Fußangeln"
ZGV sieht Nachbesserungsbedarf: „Interessen des Mittelstandes nicht ausreichend berücksichtigt“
23.03.2007
Berlin, 14.3.2007. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform am 14. März 2007 beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die Bundesregierung strebt damit eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Eigenkapitalbildung an.
Aus Sicht des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) sind eine Reihe positiver Ansätze zu erkennen, jedochwerden die Interessen des kooperierenden Mittelstandes bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt.
Der ZGV appelliert an die Bundesregierung, die geweckten Erwartungen nicht zu enttäuschen. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diese bisher nur in Teilen; insbesondere die Interessen des Mittelstand als Motor der deutschen Wirtschaft und des deutschen Arbeitsmarktesfinden kaum Niederschlag.
Um das Ziel einer stärkeren Eigenkapitalbildung zu erreichen, will die Reform die Besteuerung von Unternehmen so verändern, dass die Firmen ihre Gewinne reinvestieren. Dadurch sollten Arbeitsplätze entstehen und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden.
Tatsächlich aber wird offenbar derjenige steuerlich bestraft, der sein Geld in das eigene Unternehmen investiert. So ist nach dem derzeitigen Entwurf bei Unternehmen stets die Fremdfinanzierung vorteilhaft, da einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent besteuert werden sollen. Dieser Satz liegt erstens über dem Satz der Abgeltungsteuer, und zweitens werden die Gewinne bei späterer Entnahme erneut mit 25 Prozent besteuert, also doppelt.
Zu hohem bürokratischen Aufwand wird die Absenkung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter von 401 Euro auf 100 Euro führen. Zwar können Güter in der Anschaffungswertspanne von 100 bis 1000 Euro in einem Pool zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden, allerdings liegt darin — wenn überhaupt — nur eine kleine Linderung neu geschaffener Probleme.
Tarifsenkungen, Thesaurierungsbegünstigung und Ansparabschreibung sind gute Instrumente. Viele Personenunternehmen werden jedoch weder von der Kleinunternehmerregelung nach § 7g EStG (Ansparabschreibung) noch von der geplanten Thesaurierungsrücklage profitieren können.
Im Ergebnis könnten sich die angedachten Maßnahmen für den Mittelstand als investitionshemmend erweisen. Insbesondere sei die weiter reduzierte Berücksichtigung der Fremdfinanzierungskosten bei Körperschaft- und Gewerbesteuer zu nennen, die zu teils deutlicher steuerlicher Mehrbelastung führen könne. Hier sei man bei dem jetzt vorliegenden Entwurf über das selbstgesteckte Ziel zur Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten hinausgeschossen, so dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten sein werde, für den Mittelstand relevante Finanzierungsformen nicht unnötig einzuschränken.
Der ZGV als der größte Verband für den kooperierenden Mittelstand werde deswegen den weiteren Weg Unternehmensteuerreform durch die parlamentarischen Gremien intensiv verfolgen und Bundeswirtschaftsminister Glos bei seinen Bemühungen unterstützen, den Kreis profitierenden mittelständischen Unternehmen noch auszuweiten, um die Balance zwischen Entlastung und Gegenfinanzierung auch im Bereich des kleinen Mittelstandes sicherzustellen. Hier sei noch erheblicher Spielraum, "zumal bisher noch kein Gesetzentwurf das Parlament so verlassen hat, wie er reingegeben wurde", hieß es beim ZGV.
Den aktuellen Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen
Weitere Eräuterungen des Bundesfinanzministeriums zum Thema finden Sie hier (Teil 1) - (Teil 2)