Unternehmenssteuerreform: Mittlere Personenunternehmen dürfen nicht durch den Rost fallen!
Arbeitsgemeinschaft Mittelstand richtet eindringlichen Appel an Bundesregierung
09.02.2007
Berlin, 1.2.2007. Mittlere Personenunternehmen dürfen durch die geplante Unternehmenssteuerreform nicht benachteiligt werden. Die - der neben dem ZGV sieben Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft angehören - appelliert daher an die Bundesregierung, bereits im Vorfeld des angekündigten Referentenentwurfs zur Unternehmenssteuerreform sicher zu stellen, dass diese große und gewichtige Gruppe der deutschen Wirtschaft nicht durch den Rost der Reform fällt.
Die Befürchtungen haben eine Grundlage. Nach den bislang bekannten Überlegungen des Bundesfinanzministeriums kann nur eine geringe Zahl von Personenunternehmen die zum
1. Januar 2008 geplante Thesaurierungsrücklage in Anspruch nehmen. Denn die Rücklage ist angesichts der vorgesehenen Nachbesteuerungsbelastung von rund 48 Prozent nur für wenige Betriebe rentabel. Nach Ansicht der AG Mittelstand ist es gänzlich inakzeptabel, die Gewinnverwendungsfreiheit dahingehend einzuschränken, dass Personenunternehmen laushy;fende Entnahmen immer zuerst aus dem im Rahmen der Thesaurierungsrücklage angeshy;sammelten Kapital vornehmen müssen. Denn daraus folgt eine Nachversteuerung selbst in den Jahren, in denen keine oder nur geringe Gewinne vorliegen. Die entsprechende so geshy;nannte Härtefallklausel sei jedenfalls völlig unbefriedigend. Das Gros der Personenuntershy;nehmen würde von der Inanspruchnahme der Thesaurierungsrücklage faktisch ausgeshy;schlossen, mahnt die AG Mittelstand.
Andererseits zeige sich das Bundesfinanzministerium bisher nicht bereit, den Anwendungsshy;bereich der 7 g-Ansparrücklage signifikant zu erweitern. Nach den bislang bekannten Plänen ist nur die Anhebung des begünstigten Betriebsvermögens von heute 204.518 Euro auf künfshy;tig 210.000 Euro geplant.
„Wir warnen davor, eine wesentliche Gruppe von Personenunternehmen durch Gegenfinanshy;zierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform zu belasten, andererseits aber nicht von niedrigen Steuertarifen profitieren zu lassen“, so die AG Mittelstand. Die Verbände empshy;fehlen stattdessen, auf jede Betriebsgrößenbegrenzung zu verzichten. Die Unternehmen sollten künftig ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der Thesaurierungs- oder der Anshy;sparrücklage erhalten. Schließlich sei die steuerliche Begünstigung von Investitionen in den Betrieb das Ziel der Unternehmenssteuerreform.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert darüber hinaus, die Regelung der Unternehshy;menssteuerreform handhabbar und praktikabel zu gestalten. Dies gelte insbesondere für die Implementierung der Thesaurierungsrücklage. Bei der Dokumentation einbehaltener und entnommener Gewinne von Personenunternehmen bräuchten die Betriebe einfache Lösunshy;gen, die einen Missbrauch verhindern.
Darüber hinaus dürfe es im Rahmen der Reform nicht zu einer Substanzbesteuerung der Unternehmen kommen. So bedeute etwa ein völliges Abzugsverbot von Darlehenszinsen eine unzumutbare Härte für ohnehin eigenkapitalschwache Betriebe. Auch bei der dringend erforderlichen Neuordnung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalanlagen seien die Fishy;nanzierungsbedürfnisse des Mittelstands ausreichend zu berücksichtigen.