Überraschende Einigung über Kartellnovelle
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juni überraschend auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates zur 8. Kartellnovelle geeinigt. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Beschluss heute auch vom Bundestag akzeptiert wird.
06.06.2013
Berlin, 07.06.2013 — Nach langwierigen und häufig aufgeschobenen Diskussionen hat sich der Vermittlungsausschuss am 5. Juni unerwartet auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates vom Herbst 2012 zur 8. Kartellnovelle geeinigt. Der Kompromissvorschlag greift nur die Anliegen auf, die der Bundesrat im November letzten Jahres geäußert hatte. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Beschluss, der bereits vom Bundesrat bestätigt wurde, am 6. Juni auch vom Bundestag akzeptiert wird.
Nach dem Kompromiss kann das Bundeskartellamt Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen zwar überprüfen, muss allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Landesversicherungsämter und die Bundesversicherungsanstalt einschalten. Gegen die Entscheidung der Kartellbehörden ist, anders als in den übrigen Kartellverfahren nicht das Oberlandesgericht Düsseldorf, sondern die Sozialgerichte zuständig.
Die Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie Stadtwerke soll nach dem Kompromissvorschlag eingeschränkt werden.
Auch Zusammenschlüsse von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben infolge von kommunalen Gebietsreformen sind der kartellrechtlichen Fusionskontrolle entzogen. Damit ist der Streit im Wesentlichen zugunsten der Krankenkassen ausgegangen. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht hierin nicht unbedingt ein klares Bekenntnis zu einer umfassenden wettbewerbsrechtlichen Kontrolle.
Unklar ist auch, wie – neben der Frage, wann dieses Gesetz nun in Kraft treten soll – die handelsbezogenen Regelungen ausgestaltet sind, die teilweise mit einer Befristung zum Ende des Jahres 2012 versehen waren.