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Thüringer Landesregierung will bundesweiten Mindestlohn

In dieser Woche legten die thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht (CDU) sowie ihr Arbeitsminister Machnig (SPD) den Entwurf eines bundesweiten Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns vor, der bei 8,50 EUR liegen soll.

14.09.2012

In dieser Woche legten die thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht (CDU) sowie ihr Arbeitsminister Machnig (SPD) den Entwurf eines bundesweiten Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLoG) vor, der bei 8,50 EUR liegen soll.Der Entwurf soll am 21. September 2012 im Bundesrat eingereicht werden.

  • Im Einzelnen:

Der bundesweite Mindestlohn soll durch eine Mindestlohnkommission als Bruttoarbeitsentgelt festgesetzt werden. Er soll flächendeckend und zwingend für alle Beschäftigten gelten. Arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sollen nur zulässig sein, wenn sie mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestlohns vorsehen.

Die aus 14 Personen bestehende Mindestlohnkommission soll vom BMAS auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesetzt werden. Sie soll ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen. Kommt kein mehrheitlicher Beschluss zu Stande, soll sie sich auf einen Schlichter verständigen, der bei Stimmengleichheit hinsichtlich des Schlichtungsvorschlags selbst entscheiden kann. Einigt sich die Kommission nicht auf einen Schlichter, wird dieser vom BMAS benannt.

Die Kommission soll jeweils zum 31. August eines Jahres die Höhe des Mindestlohns überprüfen und durch Beschluss neu festlegen. Dies soll unter Berücksichtigung der Beschäftigungseffekte, des Existenzminimums und der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen erfolgen. In der Einzelbegründung des Gesetzesentwurfs werden hierzu einige Orientierungsgrößen benannt wie eine Mindestlohnhöhe von 8,50 €/h. Die Festsetzung des Mindestlohns erfolgt dann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung.

Für die Kontrolle des Mindestlohns soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig sein; die Regelungen des Kontrollverfahrens gem. § 16 bis 22 AEntG sind dann entsprechend anzuwenden.

  • Bewertung:

Auch das nun von der Thüringer Landesregierung vorgeschlagene Modell ist entschieden abzulehnen. Der darin vorgesehene bundesweit geltende einheitliche, allgemeine gesetzliche Mindestlohn würde nicht nur der Tarifautonomie widersprechen, sondern vor allem Arbeitsplätze gefährden. Betroffen wären hiervon insbesondere Arbeitsplätze mit einfachen Tätigkeiten und damit der Einstieg in Arbeit. Die Festsetzung eines Mindestlohns durch eine Mindestlohnkommission führt schließlich zu nichts anderem als zu einem politisch motivierten Mindestlohn und die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns würde damit zum Spielball der Politik.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informiert halten.

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