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Tarifabschluss für die Verbundgruppen Brandenburg

Am 30. August 2011 wurde nach mehr als 15 Jahren erstmals wieder ein Tarifabschluss für die Verbundgruppen in Brandenburg erzielt.

01.09.2011

Am 30. August 2011 wurde nach mehr als 15 Jahren erstmals wieder ein Tarifabschluss für die Verbundgruppen in Brandenburg erzielt: Der letzte Tarifvertrag über Löhne und Gehälter wurde 1995, der letzte Manteltarifvertrag sogar 1992 abgeschlossen. Seit dieser Zeit haben die Unternehmen sich in ihren Arbeitsbedingungen an verschiedenen anderen Tarifwerken orientiert oder mit ihren Mitarbeitern individuelle Lösungen gefunden.

Der nun erzielte Tarifabschluss soll zum einen diese verschiedenen Wege wieder zusammenführen und zum anderen viele Jahre Stillstand in der Entwicklung der tariflichen Arbeitsbedingungen aufarbeiten und auf einen zeitgemäßen Stand bringen. Er bietet eine einheitliche Rechtsgrundlage für Löhne und Gehälter sowie sonstige Arbeitsbedingungen, die die Besonderheiten der Branche jetzt und auch in Zukunft berücksichtigt.

Vereinbart wurde, dass rückwirkend ab 1. Juli 2011 die Löhne und Gehälter sowie der Entgeltrahmen entsprechend den tariflichen Regelungen der Verbundgruppen Sachsen-Anhalt gelten sollen. Darüber hinaus wurde Einigkeit über die relevanten Eckpunkte eines Manteltarifvertrages, insbesondere zu Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlung sowiebetrieblicher Altersvorsorge erzielt.

Die Tarifvertragsparteien haben angesichts der komplexen Materieeine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2011 vereinbart.

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