Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Abfindungen
Ab 1. Januar 2006 Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
24.01.2006
Wir haben Sie darüber informiert, dass am 1. Januar 2006 das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I, S. 3682) in Kraft getreten ist.
Durch das Gesetz wird § 3 Nr. 9 EStG aufgehoben, der bisher in bestimmten Grenzen eine Steuerfreiheit von Abfindungen vorgesehen hat. Nach der Übergangsregelung des § 52 Abs. 4a Satz 1 EStG kommt unter verschiedenen Voraussetzungen eine Weitergeltung des § 3 Nr. 9 EStG in Betracht.