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Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Die Pegelstände sind größtenteils wieder auf ein normales Niveau gesunken und das dramatische Ausmaß der Hochwasserschäden wird sichtbar. Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzministerien unterstützen die Betroffenen mit Steuererleichterungen.

19.07.2013

Berlin, 05.07.2013 — Das Hochwasser hat in weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands große Schäden angerichtet. Die Bundesregierung hat am 5. Juli ein Hilfspaket von 8 Mrd. Euro beschlossen, um die Betroffenen zu unterstützen. Hochwasserbetroffene erhalten auf Grund der verursachten Schäden zudem Steuererleichterungen. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) am 21. Juni beschlossen.

Im Einvernehmen mit dem BMF haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die dafür erforderlichen Verfahrenserleichterungen für die von den Folgen des Hochwassers betroffenen Steuerpflichtigen auf den Weg gebracht.
Zu den wichtigsten Instrumentarien gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Diese steuerlichen Erleichterungen verschaffen den Betroffenen Handlungsspielräume für die Beseitigung der Schäden der Flutkatastrophe.

Darüber hinaus hat das BMF gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder weitere steuerliche Maßnahmen beschlossen.

Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit der Spenden aus dem Betriebsvermögen, die Arbeitslohnspende und das Spenden von Aufsichtsratsvergütungen. Auch steuerliche Nachweispflichten werden erleichtert. Dies gilt vor allem für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Gezielte Spendensammelaktionen gemeinnütziger Organisationen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe werden beschleunigt durchführbar sein.

Das BMF empfiehlt allen Betroffenen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
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