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SPD und Grüne legen detailliertes "Entgeltgleichheitsgesetz" vor

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Forderungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern vorgelegt, die am 18. Februar 2013 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag sind.

11.02.2013

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Forderungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern vorgelegt, die am 18. Februar 2013 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag sind.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES werden die wirklichen Ursachen von Entgeltunterschieden - Erwerbsbiografien, Berufswahl etc. -darin nicht thematisiert. Der MITTELSTANDSVERBUND lehnt die Vorlagen entschieden ab.

In der Anlage erhalten Sie den "Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz)"der SPD-Bundestagsfraktion und den Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Forderungen der Fraktionen zielen ab auf:

  1. die verpflichtende Einführung betrieblicher Entgeltberichte für Unternehmen ab 16 Beschäftigte,
  2. die Überprüfung betrieblicher Entgeltstrukturen mittels Entgeltanalysen,
  3. die Prüfung der Entgeltstrukturen durch eine von der Antidiskriminierungsstelle zertifizierte Person,
  4. eine Schwächung der Tarifautonomie; Tarifverträge sollen auf Entgeltdiskriminierung geprüft, diskriminierende Regelungen ersetzt und Entgelte angepasst werden,
  5. die Einführung eines Verbandsklagerechts,
  6. die Ausweitung des AGG sowie
  7. die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
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