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Sozialwahlen: Friedenswahl erhalten, Online-Wahl ermöglichen

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 veröffentlicht - und fordert die Abschaffung der Friedenswahlen. DER MITTELSTANDSVERBUND tritt dem entgegen: Die Friedenswahl hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, weil sie eine ausgewogene regionale und branchenmäßige Repräsentation der Arbeitgeber und Versicherten gewährleistet.

12.10.2012

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 veröffentlicht. Den Bericht können Sie abrufen unter www.sozialversicherungswahlen.de.

Vorschläge des Wahlbeauftragten

  1. In dem Bericht spricht sich der Bundeswahlbeauftragte für die Abschaffung der Friedenswahlen aus, da er für diese ein Legitimationsdefizit feststellt, und schlägt stattdessen die Einführung eines sogenannten Kaskadenmodells für die Sozialwahlen vor. Danach soll eine Listenwahl erfolgen, sofern mindestens zwei konkurrierende Listen vorliegen. Liegt nur eine Liste vor, so wird eine strukturierte oder nicht strukturierte Persönlichkeitswahl durchgeführt. Die Liste muss dann doppelt oder anderthalb mal so viele Kandidaten enthalten wie es zu vergebene Mandate gibt. Wenn keine Liste eingereicht werden sollte, kommt es zu einer Listenaufstellung durch den Wahlbeauftragten, die ebenfalls mindestens anderthalb bzw. doppelt so viele Kandidaten wie Mandate enthalten muss und über welche die Wähler in einer unstrukturierten Persönlichkeitswahl abstimmen sollen.

    Der MITTELSTANDSVERBUND trittdieser Forderungentschieden entgegen. Es gibt keinen Grund, aufwändige Abstimmungen auch dann zu erzwingen, wenn nur eine Liste zur Wahl steht. Die Friedenswahl hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, weil sie eine ausgewogene regionale und branchenmäßige Repräsentation der Arbeitgeber und Versicherten gewährleistet. Das vorgeschlagene Wahlverfahren ist zudem praxisfern, da es den Wählern keine ausreichenden Informationen über die aufgestellten Kandidaten bieten kann, auf deren Grundlage eine informierte Auswahl möglich wäre.
  2. Für die Wahlverfahren zieht der Bundeswahlbeauftragte auch die Möglichkeit von Online-Wahlen in Betracht. Hierbei geht es nicht darum, die Papierwahl zu ersetzen, sondern die Papierwahl durch die Möglichkeit der elektronischen Wahl zu ergänzen.

    Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diesen Vorschlag, da Online-Wahlen dazu beitragen können, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Kosten der Wahlen zu verringern.
  3. Außerdem fordert der Bundeswahlbeauftragte in seinem Bericht zumindest auf Versichertenseite - so weit rechtlich möglich auch auf der Arbeitgeberseite - eine verpflichtende Frauenquote für die in der Selbstverwaltung zu besetzenden Ämter. Die Frauenquote sollte sich an dem Frauenanteil der Wahlberechtigten orientieren, aber 45 % nicht überschreiten.

    Der MITTELSTANDSVERBUND bewertet diesen Vorschlag als praxisfern. Schon heute gelingt es nicht immer, eine ausreichende Zahl von Vertretern für die ehrenamtliche Tätigkeit der Selbstverwaltung zu gewinnen. Eine Frauenquote würde dieses Problem weiter erschweren und zudem wird die Tatsache ignoriert, dass deutlich weniger Frauen als Männer eine Arbeitgeberfunktion innehaben und damit wählbar sind.
Selbstverwaltung stärken und Transparenz erhöhen

Dagegen ist es aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES erforderlich, dieSelbstverwaltung in ihren Rechten und Entscheidungsmöglichkeiten zustärken.Die Möglichkeit der Selbstverwaltungsorgane, eigenverantwortliche Entscheidungen für den jeweiligen Sozialversicherungsträger treffen zu können,
verdeutlicht die Selbständigkeit der Sozialversicherung gegenüber dem Staat. Dieses grundlegende Organisationsprinzip der Selbstverwaltung muss gestärkt und die notwendige Staatsferne der Sozialversicherung künftig wieder besser gewährleistet werden. Die öffentliche Anerkennung der sozialen Selbstverwaltung hängt im Wesentlichen von den Ergebnissen der Selbstverwaltungsaktivitäten ab.

Es stellt daher auch weiterhin eine große Herausforderung dar, Millionen von Menschen über die Entscheidungsvorgänge im Sozialversicherungssystem zu informieren und dafür zu interessieren. Dies wäre aber unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die Wählerinnen und Wähler informierte Entscheidungen treffen können.

Die Forderung des Bundeswahlbeauftragten nach mehr Transparenz bei den Sozialwahlen wird von uns unterstützt. Hilfreich hierfür könnte eine öffentliche Bekanntgabe und Vorstellung der „Friedenslisten“ und der Kandidatinnen und Kandidaten sein. Sinnvoll können auch klarere Regelungen für den Umgang mit Interessenkonflikten sein. Hier geht es z. B. um die Offenlegung von organisatorischen oder finanziellen Abhängigkeiten von Organisationen oder Leistungserbringern (z. B. Ärzten, Pharmaindustrie).

Klarzustellen ist, dass für die Selbstverwaltungsarbeit schon heute ein hohes Maß an Transparenz gilt. So sind alle Sitzungen der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte öffentlich. Zudem informieren die Sozialversicherungsträger in einer Vielzahl von Publikationen über ihre Arbeit und die Tätigkeit der Selbstverwaltung.

Sozialpartnerorganisationen vertreten die Interessen von Arbeitgebern und Versicherten und haben die Qualität und Wirtschaftlichkeit sozialer Leistungen sowie verbriefte Ansprüche im Blick. Deshalb dürfen aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDESIN der gesetzlichen Kranken-und Rentenversicherunginsbesondere keine Vertreter von Personengruppen mitwirken, die nicht auch als Beitragszahler die finanziellen Folgen ihrer Entscheidungen zu tragen haben (z. B. der Gebietskörperschaften, Leistungserbringer oder Selbsthilfeorganisationen).

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