Sozialpolitischer Ausschuss bei EuroCommerce
In der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses von EuroCommerce am 13. Juni 2006 in Brüssel standen mehrere hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission den Teilnehmern Rede und Antwort.
09.06.2006
In der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses von EuroCommerce am 13. Juni 2006 in Brüssel standen mehrere hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission den Teilnehmern Rede und Antwort. Dabei ging es um die Themen „Flexicurity“, dem — u.a. in Dänemark erfolgreichen — Modell eines quasi inexistenten Kündigungsschutzes verbunden mit einem hohen Maß an staatlicher Unterstützung während des Anfangs der Arbeitslosigkeit und bei der Arbeitsvermittlung, um Corporate Social Responsibility sowie die Richtlinien mit großer Tragweite zur Übertragbarkeit von betrieblichen Rentenansprüchen (Portabilitätsrichtlinie), zur Arbeitszeit und dem geplanten Weißbuch zum Arbeitsrecht.
Der von der österreichischen Ratspräsidentschaft angestrebte Kompromiss zur Arbeitszeitrichtlinie konnte nicht erzielt werden. Während sich die Bundesregierung neben Groß-Britannien und einigen anderen Mitgliedstaaten für die Beibehaltung des sog. Opt-outs einsetzte, zeigte sie sich im Gegensatz zu den Briten bereit, eine maximal zulässige Stundenzahl von 65 pro Woche in der Richtlinie festzulegen. Dieser Vorschlag der Österreicher konnte jedoch keine ausreichende Zustimmung im Ministerrat gewinnen. Auch die im Sozialpolitischen Ausschuss von EuroCommerce gegenwärtige Vertreterin Finnlands, welches in der zweiten Jahreshälfte 2006 die Ratspräsidentschaft innehat, konnte keine Auskunft über die Entwicklung der Arbeitszeitrichtlinie im folgenden halben Jahr geben. Große Erwartungen werden allgemein an die Integrationskraft der deutschen Bundesregierungsregierung gerichtet, welche ab Januar 2007 dem Ministerrat vorsitzen wird.
Die Portabilitätsrichtlinie stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen, sollte sie so erlassen werden, wie sie von der Europäischen Kommission konzipiert wurde. Die Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Oomen-Ruijten, hat Anfang Juni ihren Berichtsentwurf vorgelegt. Er trägt den Bedenken der deutschen Wirtschaft kaum Rechnung. Es ist deshalb weiterhin davon auszugehen, dass die Richtlinie zu einer beträchtlichen Verteuerung der Betriebsrenten führt.
Drei wichtige Änderungen schlägt die Berichterstatterin vor:
- Sie will klarstellen, dass die Richtlinie nur für neue Zusagen gilt, was einer Forderung der deutschen Wirtschaft entspricht. Allerdings sollen nach dem Wunsch der Berichterstatterin weiterhin alle Durchführungswege — ohne Übergangsfrist — erfasst werden.
- Der Lösungsvorschlag der Berichterstatterin zur Dynamisierung von Anwartschaften greift zumindest aus deutscher Sicht ins Leere.
- Die Kommission sieht eine Frist von 18 Monaten vor, binnen derer Arbeitnehmer nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses einen Antrag auf Übertragung ihrer Rentenansprüche stellen müssen. Die Berichterstatterin empfiehlt eine Frist von 6 Monaten ab Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses, was zu begrüßen ist.
Zu den Auswirkungen von technischen Neuerungen wie RFID auf die Beschäftigung berichtete Philip Myers vom European Retail Round Table. Zwar würden die Auswirkungen erst in 10 bis 15 Jahren in größeren Betrieben des Handels manifest. Dennoch sei das Thema auch auf Gewerkschaftsseite bereits heute von Bedeutung. Der sozialpolitische Ausschuss wird sich mit den beschäftigungspolitischen Auswirkungen von RFID und ähnlichen Technologien verstärkt befassen.