ServiCon-Seminare zum Datenschutz im Unternehmen
Unsicherheiten auf dem Gebiet des Datenschutzes sind nach wie vor groß
09.03.2006
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Unternehmen, die personenbezogene Datenverarbeitung betreiben, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sobald mehr als 4 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind oder in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter auf herkömmliche Weise Daten erfassen und bearbeiten, ist nach § 4f BDSG die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgeschrieben. Verstöße werden nach § 43 BDSG mit Bußgeldern bis zu € 250.000,00 geahndet (vgl. hierzu den Gesetzestext unter http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990).
Die Unsicherheiten auf dem Gebiet des Datenschutzes, insbesondere über die konkreten Anshy;forderungen des Gesetzes an die Handelsbetriebe und die Folgen eventueller Nichtbeachtung, sind nach wie vor groß.
Aufgrund der zahlreichen Anfragen nach einer Neuauflage der Seminar-Veranstaltung zum Datenschutz im Unternehmen wird die ServiCon auch in diesem Jahr 3 Seminare anbieten. Die Veranstaltung richtet sich an die Verbundgruppenzentralen und deren Mitgliedsunternehmen und möchte über die Grundzüge des Datenschutzshy;rechtes informieren und die Frage beantworten, inshy;wieweit weiterer Handlungsbedarf für das eigene Unternehmen besteht.
Die Seminare finden wie folgt statt:
Mittwoch, 26. April 2006 Köln
Mittwoch, 03. Mai 2006 Stuttgart
Mittwoch, 10. Mai 2006 Hannover
WeitereInformationen und dasAnmeldeformular hier zum Herunterladen
Rückfragen beantworten gerne:
Rechtsanwalt Dr. Marc Zgaga, Telefon: 02222 / 6499-39
Carmen Pixa, Telefon: 02222 / 6499-46.