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SEPA: Was müssen Verbundgruppen beachten?

Durch die neuen Regeln zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) können Verbundgruppen leichter neue Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland erschließen. Allerdings müssen für die SEPA-Einführung in Verbundgruppen einige Vorbereitungen geschaffen werden.

22.06.2012

Frankfurt/Berlin, 22. Juni 2012. Durch die neuen Regeln zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) können Verbundgruppen leichter neue Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland erschließen. Allerdings müssen für die SEPA-Einführung in Verbundgruppen einige Vorbereitungen geschaffen werden. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Was bewirkt die SEPA Lastschrift?
Mit der Einführung soll ein einheitlicher Zahlungsverkehr im Euro-Raum geschaffen werden. Durch SEPA werden Ausland und Inland für Eurozahlungen gleichgestellt. Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden (als Einmal- oder Folgelastschriften). Das Verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Für das deutsche Lastschrift- und Abbuchungsverfahren lautet das Enddatum Februar 2014. Hiervon sind Banken, Verbundgruppen, Anschlusshäuser sowie Verbraucher und Unternehmen betroffen.

Was ist neu?
Eine wesentliche Neuerung ist das Mandat, das zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger ausgetauscht wird. Hierdurch wird die Bank des Zahlungsempfängers zum Einzug der Lastschrift autorisiert. Die Informationen des Mandats werden mit jeder Lastschrift zusätzlich zu den Transaktionsdaten zwischen den Prozessbeteiligten ausgetauscht. Das Fälligkeitsdatum muss von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem vereinbart werden. Dabei ist der Zahlungsempfänger verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen rechtzeitig vor Fälligkeit eine Vorabinformation zu übermitteln (14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum). Der Datensatz mit den Transaktions- und Mandatsdaten soll bei einer Erst- oder Einmal-Lastschrift 5 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen in elektronischer Form vorliegen, bei Folgelastschriften 2 Tage vor Fälligkeit. Die Bank des Zahlungsempfängers muss diesen mit einem SEPA-konformen Kennzeichen (CI - Creditor Identifier = Gläubiger- Identifikationsnummer) ausstatten, damit er an dem SEPA-Verfahren teilnehmen kann. Zur Identifikation von Konto und Bank sind nur IBAN und BIC zugelassen.

Wen betrifft die SEPA-Lastschrift?
Alle großen und kleinen Firmen, die mit Abbuchungsverfahren und Lastschrift arbeiten, sind von der SEPA Umstellung betroffen. Wenn Firmen Ihre Zahlungseingänge nicht auf Überweisungen oder andere Zahlungsverfahren umstellen, müssen die Zahlungseingänge über das SEPA Verfahren abgewickelt werden. Allerdings wird für die Firmen in der Tat auch einiges einfacher. Im Idealfall benötigen sie zukünftig nur noch ein einziges Konto für alle Zahlungsvorgänge innerhalb der EU. Die EU-Kommission rechnet insgesamt mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 50 bis 100 Milliarden Euro, das hauptsächlich von europäisch tätigen Unternehmen realisiert werden soll.

Was müssen Verbundgruppen beachten?
Verbundgruppen mit internationalem Zahlungsverkehr werden vom SEPA Verfahren generell profitieren. Allerdings müssen einige Hausaufgaben gemacht werden:

  • SEPA-Koordinator bestimmen bzw. eine Projektgruppen bilden
  • Verbundgruppen-Zahlungssysteme bezüglich Formulare, Prozesse, Formate, Maske und Stammdaten anpassen
  • Weitere Auswirkungen analysieren wie z. B. Vereinbarungen mit ZR- und ZF-Partner
  • Besonders bei den Abbuchungsaufträgen in der Zentralregulierung gilt es bei der Migration zum SEPA-Verfahren die entsprechenden Prozesse verbundgruppenspezifisch anzupassen

  • Klären, ob Anpassungen selbst durchgeführt werden, oder ob dies durch einen SEPA-fähigen Dienstleister geschehen soll
  • Intern notwendige Investitionen zur Systemumstellung untersuchen
  • Creditor Identifier als Zahlungsempfänger über die Bundesbank oder ggf. über Hausbank beantragen
  • Mit dem Aufbau von der SEPA-Stammdaten (IBAN/BIC), national und international, beginnen
  • Softwareanbieter/Dienstleister im Hinblick auf die SEPA-Fähigkeit der Produkte ansprechen
  • Mitarbeiter informieren und schulen

Weitere Informationen zum Thema SEPA:

Bei weiteren Fragen zum Thema SEPA richten Sie sich bitte an Dr. Günther Schulte (g.schulte@mittelstandsverbund.de) oder an Dr. Marc Zgaga (m.zgaga@mittelstandsverbund.de). Bei Fragen zur Optimierung der verbundgruppeninternen Finanzierung und der damit verbundenen Prozesse steht Ihnen unser Servicon-Partner cramer müller partner unter diesem Link zur Verfügung.

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