Sektoruntersuchung "Milch": Was folgt für den Lebensmitteleinzelhandel?
Nach vier Jahren hat das Bundeskartellamt den Endbericht der Sektoruntersuchung "Milch" veröffentlicht. Dieser Bericht enthält über den Bereich der Milchwirtschaft hinaus gehende interessante Aussagen - insbesondere für den Lebensmitteleinzelhandel.
27.01.2012
Köln, 20. Januar 2012. Nach vier Jahren hat das Bundeskartellamt nun den Endbericht der Sektoruntersuchung „Milch“ veröffentlicht. Dieser Bericht enthält über den Bereich der Milchwirtschaft hinaus gehende interessante Aussagen - insbesondere für den Lebensmitteleinzelhandel.
Der Sektorbericht „Milch“ wurde 2008 begonnen, 4 Jahre später legt das Bundeskartellamt den Endbericht vor. Es stellt fest, dass es im Bereich der Beschaffung von Rohmilch erhebliche Einschränkungen des Wettbewerbs auf regionalen Märkten gibt. Die Beschränkung des Wettbewerbs ergebe sich aus der Kombination von hoher Markttransparenz über aktuell betriebsbezogene Auszahlungspreise benachbarter Molkereien, der beschränkten Möglichkeit, Lieferbeziehungen der Erzeuger kurzfristig zu beendigen sowie aufgrund der vollständigen Andienungspflicht. Auch in zahlreichen Kooperationen der Molkereien untereinander sieht man eher wettbewerbsdämpfende denn wettbewerbsbelebende Elemente. Das Bundeskartellamt hat bereits vor Abschluss der Untersuchung ein eigenständiges Verfahren eingeleitet, um die Marktinformationssysteme, die aktuell Milchgelddaten betriebsbezogen veröffentlichen, zu beenden.
In den Fokus des Bundeskartellamtes sind auch die von Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geforderten teilweise sehr langfristigen Zahlungsziele geraten. Konsequenzen hieraus sollen jedoch erst im Rahmen der Sektoruntersuchung LEH gezogen werden.
Interessant ist, dass das Bundeskartellamt hervorhebt, dass auch für den Bereich der Landwirtschaft das anzuwendende Wettbewerbsrecht nicht in erster Linie auf den Schutz einzelner Marktstufen, etwa der Erzeuger, der Verbraucher oder gar einzelner Marktteilnehmer zielt, sondern den Wettbewerb als funktionierenden Prozess schützen soll. Offensichtlich gibt es hier immer noch Missverständnisse seitens der landwirtschaftlichen Erzeuger.
Während der Bericht im ersten Teil die Erzeuger und Molkereiebene betrachtet und hierbei sowohl auf Fragen der Konzentration, der Kooperationen aber insbesondere auch der Marktinformationssysteme eingeht, beschäftigt sich der zweite Teil des Endberichts mit den wettbewerbsrelevanten Fragen des Verhältnis zwischen den Molkereien und dem Lebensmitteleinzelhandel. Eine weitere Konkretisierung dieser Problematik bleibt jedoch der Sektoruntersuchung LEH vorbehalten.
Die Lektüre des 129 Seiten starken Berichtes empfiehlt sich - interessant sind auch die Ausführungen zum Problembereich der Marktstufen im Molkereihandel. Das Bundeskartellamt fasst nochmal zusammen, dass der Deutsche Bauernverband die Preis- und Verdrängungspolitik des Lebensmittelhandels beklagt und darin das Kernproblem des Milchbereichs sieht, während der Markenverband die Abhängigkeit der Hersteller von den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels vorträgt und der Handel selbst von einem ausgewogenen Marktverhältnis spricht.
Der Sektorbericht kommt zur Frage einer etwaigen missbräuchlichen Ausübung von Marktmacht zu keinem eindeutigen Ergebnis. Vielmehr sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend. Man kommt zu dem Ergebnis, dass im Einzelfall Missbrauch vorliegen könnte, man will dies aber im Rahmen der Sektoruntersuchung LEH genauer eruieren.
Zum Themenbereich Verkauf unter Einstandspreis stellt der Bericht fest, dass die Rechtsprechung eine effektive Anwendung des § 20 Abs. 4 GWB verhindert, weil die Ermittlung des Einstandspreises zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware nicht mehr hinreichend bestimmbar ist. Das Verbot des Verkauf unter Einstandspreis ist damit aus Sicht des Bundeskartellamtes nicht durchsetzbar. Damit bleibt festzustellen, dass die Regelungen des § 20 Abs. 4 GWB in der 8. Kartellnovelle ersatzlos zu streichen ist, wie es der MITTELSTANDSVERBUND fordert.
Der Sektorbericht „Milch“ wurde 2008 begonnen, 4 Jahre später legt das Bundeskartellamt den Endbericht vor. Es stellt fest, dass es im Bereich der Beschaffung von Rohmilch erhebliche Einschränkungen des Wettbewerbs auf regionalen Märkten gibt. Die Beschränkung des Wettbewerbs ergebe sich aus der Kombination von hoher Markttransparenz über aktuell betriebsbezogene Auszahlungspreise benachbarter Molkereien, der beschränkten Möglichkeit, Lieferbeziehungen der Erzeuger kurzfristig zu beendigen sowie aufgrund der vollständigen Andienungspflicht. Auch in zahlreichen Kooperationen der Molkereien untereinander sieht man eher wettbewerbsdämpfende denn wettbewerbsbelebende Elemente. Das Bundeskartellamt hat bereits vor Abschluss der Untersuchung ein eigenständiges Verfahren eingeleitet, um die Marktinformationssysteme, die aktuell Milchgelddaten betriebsbezogen veröffentlichen, zu beenden.
In den Fokus des Bundeskartellamtes sind auch die von Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geforderten teilweise sehr langfristigen Zahlungsziele geraten. Konsequenzen hieraus sollen jedoch erst im Rahmen der Sektoruntersuchung LEH gezogen werden.
Interessant ist, dass das Bundeskartellamt hervorhebt, dass auch für den Bereich der Landwirtschaft das anzuwendende Wettbewerbsrecht nicht in erster Linie auf den Schutz einzelner Marktstufen, etwa der Erzeuger, der Verbraucher oder gar einzelner Marktteilnehmer zielt, sondern den Wettbewerb als funktionierenden Prozess schützen soll. Offensichtlich gibt es hier immer noch Missverständnisse seitens der landwirtschaftlichen Erzeuger.
Während der Bericht im ersten Teil die Erzeuger und Molkereiebene betrachtet und hierbei sowohl auf Fragen der Konzentration, der Kooperationen aber insbesondere auch der Marktinformationssysteme eingeht, beschäftigt sich der zweite Teil des Endberichts mit den wettbewerbsrelevanten Fragen des Verhältnis zwischen den Molkereien und dem Lebensmitteleinzelhandel. Eine weitere Konkretisierung dieser Problematik bleibt jedoch der Sektoruntersuchung LEH vorbehalten.
Die Lektüre des 129 Seiten starken Berichtes empfiehlt sich - interessant sind auch die Ausführungen zum Problembereich der Marktstufen im Molkereihandel. Das Bundeskartellamt fasst nochmal zusammen, dass der Deutsche Bauernverband die Preis- und Verdrängungspolitik des Lebensmittelhandels beklagt und darin das Kernproblem des Milchbereichs sieht, während der Markenverband die Abhängigkeit der Hersteller von den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels vorträgt und der Handel selbst von einem ausgewogenen Marktverhältnis spricht.
Der Sektorbericht kommt zur Frage einer etwaigen missbräuchlichen Ausübung von Marktmacht zu keinem eindeutigen Ergebnis. Vielmehr sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend. Man kommt zu dem Ergebnis, dass im Einzelfall Missbrauch vorliegen könnte, man will dies aber im Rahmen der Sektoruntersuchung LEH genauer eruieren.
Zum Themenbereich Verkauf unter Einstandspreis stellt der Bericht fest, dass die Rechtsprechung eine effektive Anwendung des § 20 Abs. 4 GWB verhindert, weil die Ermittlung des Einstandspreises zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware nicht mehr hinreichend bestimmbar ist. Das Verbot des Verkauf unter Einstandspreis ist damit aus Sicht des Bundeskartellamtes nicht durchsetzbar. Damit bleibt festzustellen, dass die Regelungen des § 20 Abs. 4 GWB in der 8. Kartellnovelle ersatzlos zu streichen ist, wie es der MITTELSTANDSVERBUND fordert.