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Schwarz-rote Koalitionsverhandlung: was Arbeitgebern droht

In dieser Woche starten die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. 17 Arbeitsgruppen arbeiten sich durch die unzähligen Punkte der jeweiligen Wahlprogramme. In der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" zeichnen sich schon jetzt große Übereinstimmungen ab - sehr zum Leidwesen der Arbeitgeber.

25.10.2013

Berlin, 24.10.2013 — Bereits die Besetzung der Arbeitsgruppe lässt Böses ahnen. Den gewerkschaftsdominierten sozialdemokratischen Verhandlern setzt die Union Vertreter ihres Arbeitnehmerflügels entgegen, geführt von Ursula von der Leyen und ergänzt um einen einzigen Vertreter des Wirtschaftsflügels. In dieser Runde wird es der Arbeitsgruppe leicht fallen, sich zu den Inhalten zu einigen.

Das Wahlprogramm der SPD enthält eine lange Liste von Folterwerkzeugen für das Arbeitgeberlager, von der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bis zum gesetzlichen Mindestlohn. Das Wahlprogramm der Union stimmt damit in einigen Punkten überein, große inhaltliche Widerstände sind hier nicht zu erwarten.

Was kommt nun möglicherweise auf Arbeitgeber zu?

  1. Mindestlohn

Die SPD fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von mind. 8,50 Euro, die Unionsparteien schlagen die Festsetzung einer Lohnuntergrenze über eine paritätisch besetzte Kommission unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Die Unterschiede zwischen den Parteien sind also marginal und eine Einigung wird schnell erfolgen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES wird ein Mindestlohn auf beiden Seiten, bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zu einer geringeren Tarifbindung führen. Jede turnusgemäße Neufestsetzung des Mindestlohns wird zudem massive Auswirkungen auf die Tarifrunden in den einzelnen Branchen haben und dort eine "politische Untergrenze" für Tarifanhebungen sein.

In welchem Umfang ein Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet, wird natürlich von der Höhe abhängen. Er kann sich schnell als Einstiegshürde gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt erweisen. Dies zeigen Beispiele aus anderen Ländern, die beispielsweise eine erhebliche Jugendarbeitslosigkeit aufweisen. Ein Mindestlohn ohne Ausnahmen für Azubis, Schüler, Praktikanten etc. würde also noch gravierendere Auswirkungen haben.

  1. Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

Befristete Arbeitsverträge sind derzeit auf zwei Wegen möglich: zum einen als Befristung mit Sachgrund (Befristungsgründe sind im TzBfG abschließend aufgezählt, mehrfache Befristung möglich) oder als Befristung ohne Sachgrund (max. zwei Jahre, es darf kein Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit bestanden haben). Die zweite Möglichkeit will die SPD aus dem Gesetz streichen und nur noch Befristungen mit Sachgrund zulassen.

DER MITTELSTANDSVERBUND hält diesen Vorschlag für ein massives Erschwernis gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Personalplanung würde aufwendiger und Anpassungsprozesse mit neuen Prozess- und finanziellen Risiken belegt. Gerade mittelständischen Unternehmen, die schon mehr als zehn Beschäftigte haben und damit unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, geht damit ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument verloren.

Der Erhalt der Befristung mit Sachgrund kann das nicht ausgleichen, denn diese wird durch immer restriktivere Rechtsprechung nicht nur unattraktiv, sondern auch rechtlich unsicher.

  1. Zeitarbeit und Werkverträge mit mehr Restriktionen

Der Einsatz von Zeitarbeitern erfolgt gemäß AÜG stets "vorübergehend". Die Koalitionäre wollen hier eine feste Zeitgrenze festlegen. Damit könnte Zeitarbeit zumindest für qualifizierte Tätigkeiten nicht mehr sinnvoll eingestzt werden.

Auch die Frage, wann und in welchem Umfang "equal pay" bzw. "equal treatment" einsetzen - also nach welcher Zeit und in welchen Bereichen Zeitarbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen (auch über die Vergütung hinaus) wie die Stammbelegschaft erhalten, soll in der Arbeitsgruppe behandelt werden.

Beim Einsatz von Werkverträgen drohen seitens der SPD u.a. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert das als massiven Eingriff in die Organisationshoheit der Unternehmen. Werkverträge sind ein lang erprobtes und nutzbringendes Instrument zur Arbeitsteilung in unserem ausdifferenzierten Wirtschaftsleben. Die richtige und notwendige Bekämpfung von Missbrauch dieses Instruments darf nicht dazu führen, dass es faktisch nicht mehr nutzbar ist. Jede Reinigungsleistung, jedes Catering etc. ist ein Werkvertrag - hier darf es keine bürokratischen Mitbestimmungsrechte geben.

  1. Wunschkonzert auf Kosten der Sozialversicherungen

Die aktuell erfreulich hohen Rücklagen in der Renten- und Krankenversicherung wecken Begehrlichkeiten. Alle im Bundestag vertretenen Parteien schlagen milliardenschwere neue Leistungen vor, von der Mütterrente bis zur Absenkung des gestzlichen Rentenalters.

Die Koalitionäre dürfen nicht den Fehler machen, jetzt auf Dauer zu erbringende Leistungen neu einzuführen, nur weil die Sozialkassen heute auskömmlich gefüllt sind. Damit würde heute etwas versprochen, was morgen aus demografischen und finanziellen Gründen wieder kassiert werden muss. Wir brauchen mit Blick auf die demografischen Veränderungen eine nachhaltige Sozialpolitik, die in langen Etappen und nicht in Legislaturperioden denkt.

  1. Frauenquote

Obwohl dieses Thema nicht von der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" behandelt wird, sind erhebliche Auswirkungen auf (vor allem größere) Unternehmen zu erwarten.

Die Vorstellungen von Unionsparteien und SPD liegen auch hier nicht weit auseinander: Während die SPD eine starre Quote von 40% für Vorstände und Aufsichtsräte größerer Unternehmen fordert, steht die CDU/CSU für die sogenannte "Flexi-Quote", also eine vom Unternehmen selbst festzusetzende und zu publizierende Zielvorgabe. Wird diese Quote nicht erfüllt, folgen keine staatlichen Sanktionen. Eine starre Quote kündigt aber auch die Union an - für die Zeit ab 2020 und nur für Aufsichtsräte.

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