Schwacher Kompromiss bei Tachographenpflicht
Die Tachographenpflicht kommt. Zwar wird der Radius nicht auf 150 km erweitert, allerdings konnte DER MITTELSTANDSVERBUND verhindern, dass es eine Verschärfung bei der Gewichtsgrenze der Fahrzeuge gibt.
13.02.2014
Brüssel, 04.02.2014 — Die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Silvia-Adriana Ticau, bezeichnete den nun verabschiedeten Gesetzestext zur Tachographenpflicht als "Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz der Arbeitsbedingungen auf der einen und dem Datenschutz des Fahrers auf der anderen Seite".
MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann bewertet die EU-Verordnung als "schwachen Kompromiss". "Die EU hat es versäumt, eine wirklich mittelstandsfreundliche Lösung umzusetzen, die kleinen und mittleren Unternehmen keine weitere Bürokratie aufgebürdet hätte", kritisiert er.Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hatte sich gemeinsam mit anderen Mittelstandsverbänden in Brüssel dafür eingesetzt, dass der Ausnahmeradius für die Tachographenpflicht von 100 auf 150 km erweitert wird. "Leider war dies auf europäischer Ebene nicht durchzusetzen", erklärt Dr. Günther Schulte, Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel.
Mit seiner Forderung, dass der Einsatz eines digitalen Tachographen weiter erst ab einem Fahrzeuggewicht von 3,5 t gilt, konnte sich DER MITTELSTANDSVERBUND allerdings durchsetzen. "Die drohende Senkung der Gewichtsgrenze auf 2,8 t konnten wir abwenden", sagt Schulte. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t, die sich ausschließlich in einem Radius von 100 Kilometer um den Betriebsstandort bewegen, werden von der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers befreit. Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass das Fahrzeug Material, Ausrüstung oder Maschinen befördert, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt und dass hierfür kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird.
Nachdem sich die Vertreter des Parlaments bereits im Juni des letzten Jahres in informellen sogenannten Trilogverhandlungen auf die überarbeiteten Regeln für eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern geeinigt hatten, hat das Plenum des Parlaments am 15. Januar den ausgehandelten Verordnungstext angenommen.
Bis das Gesetz angewendet wird, vergehen noch zwei Jahre. So lange haben die Mitgliedstaaten Zeit, bis das Gesetz in nationales Recht umgesetzt sein muss.
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