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Sackgasse Insolvenz? Plan statt Pleite - Wege aus der Krise

ServiCon Veranstaltungsreihe "Recht Praxis" mit 3 Seminar-Terminen

02.09.2009

Die Krise an den Finanzmärkten und ein Konjunktureinbruch sorgen nicht nur in der Industrie, sondern zunehmend auch im mittelständischen und kooperierenden Handels- und Dienstleistungsgewerbe für steigende Insolvenzen. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden in Deutschland fast 17.000 (+ 14%) Insolvenzanträge von Unternehmen registriert. Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe gepaart mit einer schlechten Auftragslage werden die Insolvenzspirale auch in den kommenden Monaten nach oben treiben. Für 2009 wird mit insgesamt 35.000 Unternehmensinsolvenzen gerechnet, für 2010 mit einem weiteren Anstieg auf knapp 39.000.

Wie aber reagieren im Fall der Fälle? Führt Überschuldung automatisch zur Insolvenz? Welche Pflichten, welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzrecht?

Die überraschende Änderung des § 19 Abs. 2 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz etwa führt dazu, dass während einer Übergangszeit von 2 Jahren (bis 31.12.2010) trotz Überschuldung eine positive Fortführungsprognose ausreichen kann, um die Insolvenzantragspflicht von Geschäftsführern und Vorständen aufzuheben. In der neuen Regelung stecken allerdings erhebliche Probleme und Risiken. Dies betrifft nicht nur die Einschätzung einer positiven Fortführungsprognose, sondern zudem die Gefahr, den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit aus den Augen zu verlieren.

Insolvenz muss im Übrigen nicht zwangsläufig die Zerschlagung des Unternehmens bedeuten. Das Zauberwort hier lautet: Planinsolvenz. Das Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, Unternehmen kontrolliert fortbestehen zu lassen, die nur aufgrund äußerer Einflüsse zahlungsunfähig geworden sind, deren Substanz aber überlebensfähig erscheint. So kann im besten Falle die Insolvenz die Basis für einen Neustart legen. Wird das Verfahren vom Gericht akzeptiert, gewinnt das Unternehmen an Handlungsfreiheit. Miet- und Arbeitsverträge können mit einer verkürzten Frist gekündigt werden, Löhne zahlt für drei Monate das Arbeitsamt, die Betriebsrenten übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein. Ein erfolgreiches Planinsolvenzverfahren setzt allerdings neben der Überzeugung der Gläubiger eine umfangreiche Vorbereitung voraus.

Viele Unternehmen sehen sich darüber hinaus mit der Vielzahl der zu beachtenden Regelungen und Pflichten, genauso aber mit der Feststellung des unternehmerischen und finanziellen „Status quo“ überfordert. Hier bietet die ServiCon eine neue Beratungsleistung – die „Krisen-Task-Force“, eine speziell für den Krisenfall initiierte Gruppe von Rechtsexperten, die im Fall der Fälle kurzfristig und bundesweit beim Unternehmen vor Ort eine Klärung der Sach- und Rechtslage vornehmen und ggf. eine Vorab-Prognose stellen kann.

Im Einzelnen werden in den Veranstaltungen folgende Aspekte behandelt:

- Feststellung des unternehmerischen und finanziellen „Status quo“
- Sanierungsmöglichkeiten
- Basics Insolvenzrecht
- Antragsrecht / Antragspflicht nach InsO
- Änderung des § 19 Abs. 2 InsO
- Fortführungsprognose
- Planinsolvenz als Alternative
- Vorstellung der „Krisen-Task Force“ des ServiCon Anwaltsnetzes

Die Seminare finden jeweils von 14.00 bis 17.30 Uhr statt am:

29.09.2009 in Hannover
06.10.2009 in Köln
08.10.2009 in Gröbenzell (bei München)


Referenten:

Als Referenten stehen den Teilnehmern ausgewiesene Insolvenzrechts-Experten aus dem ServiCon Anwaltsnetz zur Verfügung.

Hier finden Sie die vollständige Einladungsunterlage. Bitte melden Sie sich mit unserem Antwortfaxformular an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

ServiCon Service Consult eG
RA Dr. Marc Zgaga
Tel. : 0221 / 355371-39
m.zgaga@servicon.de

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