Sackgasse Insolvenz? Plan statt Pleite - Wege aus der Krise
ServiCon Veranstaltungsreihe „Recht Praxis“ mit 3 Seminar-Terminen
17.08.2009
Die Krise an den Finanzmärkten und ein Konjunktureinbruch sorgen nicht nur in der Industrie, sondern zunehmend auch im mittelständischen und kooperierenden Handels-und Dienstleistungsgewerbe für steigende Insolvenzen. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden in Deutschland fast 17.000 (+ 14%) Insolvenzanträge von Unter-nehmen registriert. Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe gepaart mit einer schlechshy;ten Auftragslage werden die Insolvenzspirale auch in den kommenden Monaten nach oben treiben. Für 2009 wird mit insgesamt 35.000 Unternehmensinsolvenzen gerechshy;net, für 2010 mit einem weiteren Anstieg auf knapp 39.000.
Wie aber reagieren im Fall der Fälle? Führt Überschuldung automatisch zur Insolvenz? Welche Pflichten, welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzrecht?
Die überraschende Änderung des § 19 Abs. 2 InsO durch das Finanzmarktstabilisieshy;rungsgesetz etwa führt dazu, dass während einer Übergangszeit von 2 Jahren (bis 31.12.2010) trotz Überschuldung eine positive Fortführungsprognose ausreichen kann, um die Insolvenzantragspflicht von Geschäftsführern und Vorständen aufzuheben. In der neuen Regelung stecken allerdings erhebliche Probleme und Risiken. Dies betrifft nicht nur die Einschätzung einer positiven Fortführungsprognose, sondern zudem die Gefahr, den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit aus den Augen zu verlieren.
Insolvenz muss im Übrigen nicht zwangsläufig die Zerschlagung des Unternehmens bedeuten. Das Zauberwort hier lautet: Planinsolvenz. Das Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, Unternehmen kontrolliert fortbestehen zu lassen, die nur aufgrund äußerer Einflüsse zahlungsunfähig geworden sind, deren Substanz aber überlebensfähig er-scheint. So kann im besten Falle die Insolvenz die Basis für einen Neustart legen. Wird das Verfahren vom Gericht akzeptiert, gewinnt das Unternehmen an Handlungsfreiheit. Miet- und Arbeitsverträge können mit einer verkürzten Frist gekündigt werden, Löhne zahlt für drei Monate das Arbeitsamt, die Betriebsrenten übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein. Ein erfolgreiches Planinsolvenzverfahren setzt allerdings neben der Überzeugung der Gläubiger eine umfangreiche Vorbereitung voraus.
Viele Unternehmen sehen sich darüber hinaus mit der Vielzahl der zu beachtenden Regelungen und Pflichten, genauso aber mit der Feststellung des unternehmerischen und finanziellen „Status quo“ überfordert. Hier bietet die ServiCon eine neue Beratungsleisshy;tung — die „Krisen-Task-Force“, eine speziell für den Krisenfall initiierte Gruppe von Rechtsexperten, die im Fall der Fälle kurzfristig und bundesweit beim Unternehmen vor Ort eine Klärung der Sach- und Rechtslage vornehmen und ggf. eine Vorab-Prognose stellen kann.
Die Veranstaltungen richten sich nicht nur an Geschäftsführer/Vorstände der Verbund-gruppenzentralen, sondern insbesondere an deren Anschlusshäuser. Sie möchten die wirtschaftliche Krise aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht darstellen und Konsequenzen und Lösungswege aufzeigen. Die Teilnehmer erfahren, welche Pflichshy;ten, aber auch Rechte das Insolvenzrecht vorsieht und wie sie von den (neuen) Regeshy;lungen der Insolvenzordnung profitieren können.
Die Seminar-Termine:
Hannover: 29.09.2009
Köln: 06.10.2009
München: 08.10.2009
Hier finden Sie =gt; die offizielle Einladungsowie =gt; dasAnmeldeformular.
Ansprechpartner
RA Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221/355371-39
m.zgaga@servicon.de